Landkreis Miltenberg
Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis 4. März 2025 verlängert
Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung — UkraineAufenthFGV). Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten vom 28....