Geflügelpest
Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Miltenberg aufgehoben
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe ist deshalb nicht mehr erforderlich. Die Stallpflicht ist aufgehoben. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Weiterhin gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in...