Gartenmarkt

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Wirtschaft
Foto: Engin Akyurt - pexels.com
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Lockdown Lockerungen
Friseure, Nagelstudios, Baumärkte und Blumenläden dürfen wieder öffnen

Am 23. Februar hat der Bayrische Ministerrat beschlossen das folgende Lockerungen ab dem ersten März in Kraft treten: Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden, Baumärkte, Friseure, Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege darf wieder stattfinden und öffnen. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht! Ein kleiner Schritt zurück in die Normalität! Genauere Informationen finden Sie im Video:

  • Miltenberg
  • 01.03.21
  • 228× gelesen
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