Paragraf 1 der StVO: Rücksicht! – Vor allem da jetzt auch wieder die Schule beginnt
Kennen Sie, liebe Leserinnen und Leser, Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung, sprich StVO? Dort heißt es nämlich: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Jetzt mal Hand aufs Herz, der Schrecken der Straße ist doch die Rücksichtslosigkeit - egal ob bei Autofahrern, Radlern oder bei Fußgängern. Fakt ist: uns deutschen VerkehrsteilnehmerInnen fehlt vor allem eins – Geduld. Hunderte Radfahrer kommen jedes Jahr bei Unfällen ums Leben und...