Schulwegkostenfreiheitsgesetz
Vollzug des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes - Frist zur Einreichung der Erstattungsanträge
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten auf dem Schulweg des Schuljahres 2023/2024 bis spätestens 31.10.2024 einzureichen sind. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden! Dieser Termin gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2023/2024 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 oder die Berufsschule besuchten und deren Fahrtkosten 320,00 € pro Schüler bzw. 490,00 € pro...