Fallobst

Beiträge zum Thema Fallobst

Natur & Tiere
Für die Verwertung von Fallobst gibt es verschiedene Möglichkeiten – auf Grüngutplätzen darf dieses jedoch nicht abgegeben werden.
                                               
 | Foto: KWiN

KWiN informiert
Entsorgung von Fallobst nicht auf Grüngutplätzen

Neckar-Odenwald-Kreis. Alljährlich und insbesondere nach Sturmereignissen stellt sich die Frage, „wohin mit dem Fallobst“. Es ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung und darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Große Mengen an Fallobst könnten auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch – auch hier „macht es die Menge“!...

  • Neckar-Odenwald-Kreis
  • 23.07.24
  • 64× gelesen
Garten
Für die Verwertung von Fallobst gibt es verschiedene Möglichkeiten – auf Grüngutplätzen darf dieses jedoch nicht abgegeben werden.
Foto: Martin Hahn / KWiN

Die KWiN informiert
Fallobst darf nicht auf Grüngutplätze - es gibt aber gute Verwertungsmöglichkeiten!

Im Spätsommer bzw. Herbst stellt sich alljährlich die Frage, „wohin mit dem Fallobst“. Es ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung und darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Große Mengen an Fallobst könnten auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch – auch hier „macht es die Menge“! Der richtige Entsorgungsweg für...

  • Buchen
  • 17.08.22
  • 142× gelesen
Garten
Für die Verwertung von Fallobst gibt es verschiedene Möglichkeiten – auf Grüngutplätzen darf dieses jedoch nicht abgegeben werden.                     Foto: KWiN / Martin Hahn

Fallobst darf nicht auf Grüngutplätze
Fallobst in Bioenergietonne BET entsorgen

Im Spätsommer bzw. Herbst stellt sich alljährlich die Frage, „wohin mit dem Fallobst“. Es ist kein Bestandteil der Grüngutverwertung und darf somit nicht an Grüngutplätzen oder -abgabestellen abgegeben werden. Große Mengen an Fallobst können auf Grüngutplätzen zu Vermatschung und Ungezieferproblemen führen und im Extremfall eine Ablehnung des Verwerters bewirken. Einzelnes Obst an Ästen oder Baumschnitt ist unproblematisch – auch hier „macht es die Menge“! Der richtige Entsorgungsweg für...

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  • 24.08.20
  • 116× gelesen
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