Fahrtkostenantrag
Frist für die Fahrtkostenrückerstattung läuft ab
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten auf dem Schulweg des Schuljahres 2021/2022 bis spätestens 31.Oktober 2022 eingereicht werden müssen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Dieser Termin gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/22 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 465 Euro pro Schuljahr übersteigen. Ab...