Mann, Frau & Familie
Führerschein
Pflichtumtausch von Führerscheinen
Das Landratsamt weist darauf hin, dass bis zum 19.01.2022 Führerscheine getauscht werden müssen, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden und deren Inhaber im Zeitraum zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Weitere Jahrgänge folgen in jährlichen Abständen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis...