Mann, Frau & Familie
Antragstellung
Frist für die Fahrtkostenrückerstattung läuft ab
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Anträge auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten auf dem Schulweg des Schuljahres 2022/2023 bis spätestens 31.Oktober 2023eingereicht werden müssen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Dieser Termin gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/23 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. die Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 490 Euro pro Schuljahr übersteigen....