Corona Aktuell

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Kultur
Zum Mai gehört traditionsgemäß die Maibaum-Aufstellung und -Präsentation. Heuer gestaltet sich dieser beliebte Brauch in Zeiten von Corona etwas anders: zwar müssen die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht zwangsläufig auf einen Maibaum verzichten. Aber: Nicht wie üblich ist es Vereinen und freiwiligen Helfern 2020 erlaubt, den Baum aufzustellen, sondern Privatfirmen oder kommunale Beauftragte  können dieses Aufgabe übernehmen. Unser Bild entstand 2018 in MIltenberg.
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Was ist am 1. Mai erlaubt?

Informationen und Impressionen zum Ersten Mai 2020: Erlaubt: Versammlungen an einem festen Ort und nur eine örtliche Versammlung pro Tag zu einem Thema mit Teilnehmer-Mindestabstand von 1,5 Metern bis 50 Personen ab 4. Mai 2020. Entscheidungen über eine Erste Mai-Demonstration treffen Behörden vor Ort.Eine Maibaum-Aufstellung kann erfolgen über Privatfirmen oder kommunale Mitarbeiter ohne Zuschauer. Maiwanderungen in die nähere Umgebung - nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes oder nur mit...

  • Miltenberg
  • 30.04.20
  • 827× gelesen
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