Coronavirus
Lockerungsmaßnahmen für das bayerische Gastgewerbe
Inselkammer: „Lockerungen werden begrüßt, doch weitere Schritte müssen folgen“ Die bayerische Staatsregierung hat heute weitere Lockerungsmaßnahmen der Corona-Beschränkungen für das bayerische Gastgewerbe bekanntgegeben. Demnach können ab kommenden Montag den 22. Juni in Gaststätten wieder Veranstaltungen wie Hochzeits- und andere Feiern stattfinden, mit bis zu 50 Personen in Innenräumen bzw. 100 Personen im Freien. Darüber hinaus dürfen Gaststätten und Biergärten bis 23 Uhr öffnen, eine Stunde...