Corona
Maskenpflicht nach §25 (1) 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 25 (1) wird bezüglich der Pflicht zum Tragen einer Maske auch während des Unterrichts in Grundschulen und weiterführenden Schulen im Landkreis Miltenberg nicht außer Kraft gesetzt! Mit Umschalten der bayerischen Corona-Ampel auf Stufe „rot“ wird automatisch die Vorgabe aus dem § 25 (1) der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Fassung vom 22.10.2020 in Kraft gesetzt: Abweichend von § 18 Abs. 2 Satz 2 besteht Maskenpflicht auch am...