Senioren
Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen
„Aller guten Dinge sind Drei“
Frei nach diesem Motto organisiert die Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige zum dritten Mal in diesem Jahr die Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach §82 Abs.4 Satz 2 Nr. 1 AVSG. 125€ stehen jedem Menschen mit Pflegegrad (unabhängig von der Höhe des Pflegegrades) monatlich zu, um sogenannte Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Bis 2020 war dies jedoch nur über einen anerkannten Dienstleister möglich und viele Pflegebedürftige ließen ihre Gelder ungenutzt...