Landratsamt Miltenberg
Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022
Das Landratsamt teilt mit, dass ab sofort die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 zur Verfügung stehen. Bodenrichtwerte werden durch die Gutachterausschüsse in der Regel für jedes zweite Kalenderjahr ermittelt. Durch Änderung des § 196 des Baugesetzbuches wurde der Stichtag vom 31. Dezember auf den 1. Januar jedes geraden Kalenderjahres geändert. Deshalb war es erforderlich, die Bodenrichtwerte nach dem 31. Dezember 2020 bereits in diesem Jahr zum Stichtag 1. Januar 2022 zu...