EUTB ABC Blitzlicht
B wie Behinderung
Im heutigen ABC-Blitzlicht befassen wir uns kurz mit der Definition des Wortes ,,Behinderung“ und was es bedeutet behindert/beeinträchtigt zu sein. § 2 Absatz 1 SGB IX „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine...