Lockdown Lockerungen
Friseure, Nagelstudios, Baumärkte und Blumenläden dürfen wieder öffnen
Am 23. Februar hat der Bayrische Ministerrat beschlossen das folgende Lockerungen ab dem ersten März in Kraft treten: Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden, Baumärkte, Friseure, Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege darf wieder stattfinden und öffnen. Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht! Ein kleiner Schritt zurück in die Normalität! Genauere Informationen finden Sie im Video: