Bauanträge
Bauanträge sind künftig beim Landratsamt einzureichen
Am 10. Dezember 2024 hat der Bayerische Landtag das erste und zweite „Modernisierungsgesetz“ beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, Bürokratie abzubauen. Das Modernisierungsgesetz wirkt sich auf viele Vorschriften aus, teilt das Landratsamt mit. Besonders deutlich wird es in der Bayerische Bauordnung sichtbar. Bereits in der Bauordnung von 1864 war es geregelt, dass Bauanträge zunächst bei den Gemeinden einzureichen sind. Zum 1. Januar 2025 wird mit dieser Tradition gebrochen, dann sind die...