Arbeitszeitgesetz

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Wirtschaft

Coronavirus
Regierung von Unterfranken erlaubt Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit, den Ruhepausen und Ruhezeiten sowie der Sonn- und Feiertagsruhe

Würzburg (ruf) – Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken erlaubt ab sofort, dass zur Gewährung der Daseinsvorsorge im Zusammenhang mit den Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus von Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes abgewichen werden darf. Durch eine Allgemeinverfügung werden Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zur Produktion von existentiellen Gütern und für Dienstleistungen zugelassen. Die Gesundheit der einzelnen Arbeitnehmer darf durch die Abweichungen jedoch nicht gefährdet...

  • Miltenberg
  • 18.03.20
  • 671× gelesen
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