Wirtschaft
Streiks müssen der Arbeitsagentur gemeldet werden
„Arbeitgeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf stattfindet, haben bei dessen Ausbruch und Beendigung der Agentur für Arbeit unverzüglich Anzeige zu erstatten.“ So steht es im Paragraf 320 Absatz 5 des dritten Sozialgesetzbuches. Darauf verweist die Agentur für Arbeit Aschaffenburg. Die Arbeitsagentur ist im Tarifstreit zu Neutralität verpflichtet. In einen von Streik betroffenen Betrieb dürfen grundsätzlich keine Arbeitskräfte vermittelt werden, außer wenn der Arbeitsuchende und der...