Frist beachten
Pflichtumtausch von Führerscheinen
Das Landratsamt weist darauf hin, dass bis zum 19. Januar 2023 Führerscheine getauscht werden müssen, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden und deren Inhabende im Zeitraum zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Weitere Jahrgänge folgen in jährlichen Abständen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene, gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten...