Baustyropor zählt künftig als gefährlicher Abfall
Wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger: Laut kommunaler Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg ändert sich die Rechtslage für die Entsorgung von Baustyropor zum 30. September 2016. Dann zählt Baustyropor laut der europäischen POP-Verordnung als gefährlicher Abfall und muss als Sondermüll entsorgt werden. Grund hierfür ist der Einsatz von Hexabromcyclododecan (HBCD) in Dämmmaterial aus Polystyrol, Styropor, EPS und XPS. Dieses Flammschutzmittel verzögert zum einen die Entzündung...