Unsitte "Littering" greift immer mehr um sich
Gegen die Vermüllung
Als Littering bezeichnet man die Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll, in der Regel infolge achtlosen Wegwerfens und Liegenlassens von Abfall, vorzugsweise auf öffentlichem Grund: auf Straßen und Plätzen, in Parks und in der offenen Landschaft. Es handelt sich dabei um ein strafrechtlich verfolgbares Delikt und kann mit Geldbuße geahndet werden. Auch im Landkreis Miltenberg breitet sich diese Unsitte immer weiter aus. Besonders betroffen sind die Ab- und Auffahrten an der B 469....