Doppelbesteuerung
"Hoffnungsschimmer für Renter und Rentnerinnen"
„Hoffnungsschimmer für Rentner“
Kernpunkt bei der Frage, ob eine Doppelbesteuerung der Renten vorliegt, ist der Grundfreibetrag
von rund 9.000 Euro, der allerdings jedem Steuerzahler das Existenzminimum sichert. Aber genau
weil bis zu dieser Einkommenshöhe keine Steuer berechnet werden darf, kann der Finanzminister
diesen Betrag auch nicht als expliziten Steuerfreibetrag den Rentnern anrechnen. Wenn er das tut,
dann muss dieser Freibetrag auch bei der Beamtenpension als Steuerfreibetrag gewertet werden,
zusätzlich zu den bis zum Jahr 2039 existierenden speziellen Pensionsfreibeträgen. In Summe ergibt
sich damit eine deutlich niedrigere Pensionsbesteuerung im Vergleich zu den Renten, die mit nichts
zu rechtfertigen ist. Wenn der Finanzminister also eine Doppelbesteuerung der Renten abstreitet,
dann muss er aber die damit automatisch entstehende ungleiche Besteuerung der Altersbezüge bei
Rente und Pension beseitigen. Damit macht er sich im eigenen Haus natürlich keine Freunde. Völlig
absurd ist zudem die Tatsache, dass Privilegien bei den Pensionen meist damit gerechtfertigt werden,
sie würden ja im Gegensatz zu Renten besteuert. Diese Jahrhundertlüge hält sich nur aufrecht, weil
im Finanzministerium Beamte sitzen, denen die Doppelbesteuerung der Renten gleichgültig sein
kann und für die nur die günstigere Pensionsbesteuerung wichtig ist. Ob es sich Kanzlerkandidat
Scholz tatsächlich leisten kann, immer mehr Rentner/innen eine Doppelbesteuerung ihrer Renten
zuzumuten, wage ich jedoch zu bezweifeln. Im Übrigen könnte diese Doppelbesteuerung größtenteils
vermieden werden, wenn die Arbeitnehmerfreibeträge sofort steuerfrei wären und der zu
versteuernde Anteil der Rente ab dieses Jahr nur noch um 0,4 %, statt um 1,0 %, steigt.Wolfgang Winter
Autor:wolfgang winter aus Sulzbach a.Main |
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