Mobilität
Deutschlandticket kommt zum 1. Mai

Das Deutschlandticket kann zum 1. Mai auch im Landkreis Miltenberg starten, nachdem der Kreistag am Montag, 27. März, Landrat Jens Marco Scherf dazu ermächtigt hat, die dafür notwendige „allgemeine Vorschrift zur Einführung des Deutschland-Tickets“ zu erlassen. Ebenfalls einstimmig sprach sich das Gremium für die Einführung des 365-Euro-Tickets für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende aus, auch wenn dies eine voraussichtliche Mehrbelastung des Kreishaushaltes von rund 230.000 Euro jährlich
bedeutet.

Laut Tim Haas, Mobilitätsbeauftragter des Landkreises, handele es sich beim Deutschlandticket für 49 Euro im Monat um den Nachfolger des Neun-Euro-Tickets, mit dem man deutschlandweit den Nah- und Regionalverkehr in Bus und Bahn nutzen kann. Das Ticket ist monatlich kündbar und wird ausschließlich digital vertrieben. Dem Landkreis entstehen keine Kosten, da der Zuschussbedarf je zur Hälfte durch Bund und Länder getragen wird. Voraussetzung ist allerdings die formale Zustimmung des Landkreises zu einer „allgemeinen Vorschrift“, die die Berechnungsmethode für den finanziellen Ausgleich und die Abwicklungsmodalitäten der Durchreichung der Landes - und Bundesmittel an die Verkehrsunternehmen regelt. Diese Vorschrift soll vorerst bis Jahresende 2023 gelten, sofern keine Anschlusslösung für eine Weiterfinanzierung vereinbart wird. Da zurzeit noch kein Muster für die Vorschrift vorliegt, ist eine Ermächtigung des Landrats notwendig. Das empfiehlt auch die Regierung von Unterfranken.

Nach der Zustimmung des Kreistags kann am 1. August 2023 das 365-Euro-Ticket für Schüler*innen und Auszubildende starten. Es gilt für ein Jahr innerhalb des VAB-Tarifgebiets. Zwei Drittel der Kosten trägt der Freistaat, ein Drittel bleibt am Landkreis Miltenberg hängen. Dennoch ist das Ticket für den Landkreis finanziell vorteilhaft, denn die voraussichtliche Mehrbelastung von 230.000 Euro pro Jahr relativiert sich durch Einsparungen von 270.000 Euro pro Jahr im Bereich der Kosten in der Schülerbeförderung.

Im Kreistag entwickelte sich eine längere Diskussion über die jeweiligen Tarife. So müsse jede/r ÖPNV-Nutzer *in genau schauen, was günstiger ist: das verbundübergreifende Deutschlandticket mit monatlich 49 Euro oder das VAB-Ticket für jährlich 365 Euro. Die Kommunen könnten laut Mark Hogenmüller, Geschäftsführer der AMINA, in der nächsten Abrechnung erkennen, welche Tickets für ihre Schülerinnen und Schüler am günstigsten sind. Für Landrat Jens Marco Scherf steht fest, dass die Ticketneuregelungen auf jeden Fall günstiger als die bisherigen VAB-Monatskarten sind. Für Studenten, Azubis und Freiwilligendienstleistende gibt es darüber hinaus von 1. September 2023 an ein 29-Euro-Ticket, das vom Freistaat finanziert wird und im Nahverkehr bundesweit gültig ist.

Biosphärenreservat: Regina Groll (Leiterin Untere Naturschutzbehörde), Susanne Seidel (Büro des Landrats) und Dr. Oliver Kaiser (Geschäftsführer Naturpark Spessart) informierten über den Stand der Machbarkeitsstudie zum Biosphärenreservat Spessart. Groll ging dabei auf die Zonen und die Ziele eines Biosphärenreservats sowie die Unterschiede zu Nationalpark und Naturpark ein. Auch hob sie die regionalwirtschaftliche Bedeutung eines solchen Reservats hervor. So sei das Label „Biosphäre“ positiv besetzt und angesichts von lediglich 16 solcher Reservate in Deutschland gegenüber 104
Naturparks auch in gewisser Weise exklusiv. Auch die Dachmarke „Spessart“ sei identitätsstiftend. Das Label ermögliche es der Region, sich attraktiv und lebenswert darzustellen und sei ein möglicher Katalysator für betriebliche Nachhaltigkeitsprojekte. Anhand von Zahlen aus anderen Biosphärenreservaten könne man von steigenden Tourismuszahlen und Umsatzeffekten ausgehen, so Groll, die auch auf die Wertschöpfung durch regionale Erzeugungs- und Vermarktungsstrukturen hinwies. Nach Prüfung der formalen Machbarkeit und der gesellschaftlichen Machbarkeit würden
Entwicklungsperspektiven und Handlungsempfehlungen betrachtet, ehe alle Aspekte – auch die Ergebnisse der Befragungen – in die endgültige Studie einfließen. Bei den Untersuchungen zur formalen Machbarkeit habe sich Groll zufolge herausgestellt, dass nahezu alle A- und ein Großteil der B-Kriterien erfüllbar seien. Mit größerem Aufwand müsse man aber noch beispielsweise die rechtliche Sicherung der Kernzone angehen.

Zur gesellschaftlichen Machbarkeit führte Susanne Seidel aus, dass derzeit eine Online-Bürgerbefragung läuft, in einer ersten Arbeitsgruppensession habe man an drei Nachmittagen die Themen „Natur und Umwelt“, „Mensch und Wirtschaft“ sowie „Bildung und Forschung besprochen, die zweiten Arbeitsgruppensitzungen vom 15. bis 17. Mai auf Burg Rothenfels werden Handlungserfordernisse und Lösungsansätze vertiefen. Sie kündigte einen Jugendbeteiligungs-Workshop im Online-Format am 12. April an, eine Bürgermeisterdienstbesprechung am 21. April in Rothenbuch sowie Interviews mit
Experten. Den Abschlussbericht erwartet Seidel gegen Jahresende 2023.

Landrat Jens Marco Scherf kritisierte bewusste Falschbehauptungen und Lügen, die in sozialen Netzwerken die Runde machen. „Wir dürfen unterschiedlicher Meinung sein, aber wir sollten keine falschen Dinge behaupten und Unterstellungen äußern“, forderte er.

In der Diskussion im Kreistag wurde deutlich, dass alle Bedenken ernstgenommen werden müssen und dass noch Fragen zu klären sind, bis alle Parteien zufrieden sind. Erneut wurden die Holzrechte angesprochen, die laut Oliver Kaiser aber auch in einem Biosphärenreservat bedient würden. Das sah auch der Landrat so: „Die Holzrechte müssen gleichwertig erhalten werden.“ Wo genau die Kernzone liegen wird, sei Kaiser zufolge noch nicht klar, „das ist schlussendlich Verhandlungssache.“ Wiesen und Weiden sollten nicht in diese Zone eingebracht werden. Auch in einem Reservat blieben die Eigentumsverhältnisse unangetastet, stellte er klar.

Wie Regina Groll auf Nachfrage sagte, sei die derzeit laufende Biotopkartierung unabhängig vom Biosphärenreservat zu betrachten. Landrat Jens Marco Scherf bat auch darum, im Zusammenhang mit dem Reservat genau zu unterscheiden zwischen FFH-Gebieten, Landschaftsschutzgebieten, Naturpark und Naturschutzgebieten – für jedes dieser Gebiete gelten andere rechtliche Vorschriften. Alle Informationen rund um das geplante Biosphärenreservat sind unter https://biosphaere-spessart.de/ einzusehen.

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