Grundrechte
Bundesamt für Justiz: Entschädigungen einfordern
Der Landkreis Miltenberg weist darauf hin, dass es mittlerweile möglich ist, beim Bundesamt für Justiz Entschädigungen anzufordern, wenn Betroffene in der Bundesrepublik Deutschland bis 1994 sowie in der DDR bis 1989 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden.
Die zugrundeliegenden Gesetze verstoßen aus heutiger Sicht gegen die Menschen- und Grundrechte, weshalb der Gesetzgeber im Jahr 2017 alle strafrechtlichen Urteile aufgehoben und alle Betroffenen rehabilitiert hat. Für ihre Verurteilung und eine erlittene Freiheitsentziehung können sie eine Entschädigung beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen.
Aber auch ohne Verurteilung wurde massiv in die Grundrechte eingegriffen – durch Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft oder eine sonstige Unterbringung. Allein die Existenz der Strafvorschriften und die damit verbundene Stigmatisierung konnte zu außergewöhnlichen Beeinträchtigungen in wirtschaftlicher, beruflicher, gesundheitlicher oder sonstiger Hinsicht führen. Auch diese Nachteile können entschädigt werden.
Anträge sind bis zum 21. Juli 2022 beim BfJ zu stellen, die Formulare stehen unter www.bundesjustizamt.de/rehabilitierung zum Herunterladen bereit. Unter dieser Adresse gibt es zudem weitere Informationen, welche Dokumente als Nachweis vorgelegt werden müssen. Die entsprechenden Broschüren „Verfolgt nach § 175 Strafgesetzbuch?“ und „Verfolgt nach § 151 StGB-DDR?“ sind über die Gemeinden erhältlich und auch in Altenpflegeeinrichtungen, da vor allem der Personenkreis der über 65-Jährigen betroffen sein könnte.
Bereits seit 2017 gibt es zudem unter Telefon 0800/1752017 eine „Hotline Entschädigung §175“, die von Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.) getragen wird (auch vom Bund gefördert). Seit März 2019 informiert und berät man auch Personen, die Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie zwar nicht wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, aber schwerwiegende berufliche und/oder gesundheitliche Nachteile als Folge von Diskriminierungs- und Verfolgungsmaßnahmen wegen der sexuellen Orientierung erlitten haben. Weitere Informationen hierüber sind auf der Internetseite https://schwuleundalter.de/entschaedigung-und-rehabilitierung/ aufgeführt.
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