Kreisausschusssitzung
Rohe’sche Stiftung arbeitet auch in Zeiten der Pandemie erfolgreich

Die Rohe’sche Altenheimstiftung in Kleinwallstadt ist laut Leiterin Kerstin Weckwerth gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Dank außerordentlichen Einsatzes aller Beschäftigten, dem Verständnis von Bewohnerinnen und Bewohnern und Angehörigen für die Schutzmaßnahmen, aber auch dank finanzieller Unterstützung des Bundes habe man sich sehr gut geschlagen, so Weckwerth am Montag im Kreisausschuss.

Auch in Zeiten der Pandemie sei man sehr gut ausgelastet gewesen, auch wenn nicht alle Zimmer belegt werden durften. Die entfallenden Einnahmen habe man aber aufgrund von Hilfen aus dem Rettungsfonds kompensieren können. „Das Team hat Unvorstellbares geleistet“, lobte sie die Beschäftigten und sprach von großen Herausforderungen – beispielsweise durch die Ausarbeitung von Hygienekonzepten unter Leitung der Pandemiebeauftragten Margit Theiß. „Trotz Pandemie gab es ein gutes Miteinander, wir sind stärker zusammengewachsen und haben mehr Verständnis untereinander entwickelt“, fasste Weckwerth zusammen. Schon früh habe man sich auf die Pandemie vorbereitet und das habe sich ausgezahlt: Lediglich drei Bewohner hätten sich infiziert, dazu zwölf Beschäftigte – die große Mehrzahl ohne Symptome. „Kein Todesfall, keine Einlieferung ins Krankenhaus“, freute sich Weckwerth über die bislang gute Bilanz.

Das Leben in der Einrichtung habe man gut gestalten können, auch seien im Laufe der Zeit wieder Besuche von Angehörigen möglich geworden. Als Vorteil habe sich die 24.000 Quadratmeter große Außenanlage erwiesen, die sehr rege genutzt worden sei. Unter den Bewohnerinnen und Bewohnern betrage die Impfquote 94 Prozent, unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 60 Prozent. Dabei sei zu bedenken, dass die zwölf Infizierten erst nach einem halben Jahr geimpft werden dürften.

Weckwerth wies darauf hin, dass die Altenheimstiftung nach wie vor gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt und im laufenden Jahr bei den Personalausgaben mit Mehrkosten von knapp 170.000 Euro durch Erhöhungen, Zulagen und Tarifsteigerungen rechnet. Weckwerth sagte auch, dass sich der Fachkräftemangel weiter verschärft, der Markt sei komplett leer. In Kleinwallstadt habe man eine vernünftige Personalausstattung, meinte sie, das habe bislang sehr geholfen. Sie habe den Eindruck, dass die Pflege mittlerweile stärker wertgeschätzt werde, aber es brauche in der Altenpflege flächendeckend bessere Bedingungen. Sehr erfreulich sei, dass die Stiftung eine zweckgebundene Spende über 90.000 bekommen habe. Aber auch über die Spenden der Stiftung Altenhilfe – rund 8.500 Euro im letzten Jahr – freue man sich sehr.

Im laufenden Jahr wolle man 120.000 Euro in den Bauunterhalt investieren, in Anlagegüter 160.000 Euro. Der Erfolgsplan sehe bei Erträgen von 5.628.350 Euro und Aufwendungen von 5.621.350 Euro einen Saldo von 7.000 Euro vor, der Vermögensplan schließe bei Einnahmen und Ausgaben von jeweils 233.727 Euro ausgeglichen. Nach mehreren lobenden Rückmeldungen aus dem Gremium und dem Dank des Landrats für die Arbeit in der Stiftung beschloss der Ausschuss die Haushaltssatzung einstimmig.

Ebenso einstimmig stellte der Ausschuss nach dem Vortrag von Rechnungsprüferin Ilona Hörnig den Jahresabschluss 2019 der Stiftung fest, der in der Bilanz eine Summe von jeweils 8.494.512 Euro in Aktiva und Passiva umfasst; als Jahresüberschuss fielen 53.995 Euro an. Der Ausschuss erteilte hierfür nach der örtlichen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig die Entlastung. Die Überschüsse der Jahre 2017, 2018 und 2019 werden laut einstimmigem Beschluss wie folgt verwendet: 14.635 Euro werden in die freie Rücklage eingestellt, 200.000 Euro in eine Projektrücklage für das Vorhaben „Erweiterungsbau Aufstockung Heimplätze“. Kerstin Weckwerth erklärte dazu, dass die Stiftung einen Erweiterungsbau plant, um die Vorgaben der Heimaufsicht umsetzen zu können. Dabei geht es vor allem um die Schaffung von mehr Einzelzimmern. Deren Quote soll von derzeit 57 Prozent auf 75 Prozent bis ins Jahr 2036 erhöht werden. Damit werde man auf dem Markt konkurrenzfähig bleiben, glauben Weckwerth und Landrat Jens Marco Scherf.
Zuvor hatte Steuerberater Peter Willig dem Gremium erklärt, dass die Stiftung ihre Erträge grundsätzlich nicht versteuern muss, diese aber zeitnah für ihre Zwecke verwenden müsse. Deshalb sprach er sich für die Einstellung von 200.000 Euro in die Projektrücklage aus. Erträge dürften aber weiterhin in die freie Rücklage eingestellt werden, wenn auch in begrenzter Höhe.
Einstimmig sprach sich der Ausschuss für die Einstellung eines Informationssicherheitsbeauftragen aus, der für Landkreis und Landkreiskommunen die informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben umsetzen soll. Laut Ina Jankowsky (Leiterin Organisation) gibt es bislang einen Informationssicherheitsbeauftragen im Landratsamt, dessen Betrieb-, Personal- und Sachkosten zu 20 Prozent von den Kommunen mitgetragen werden. Nun soll auf Wunsch vieler Kommunen ein weiterer Informationssicherheitsbeauftrager dazukommen, der sich hauptsächlich um die Informationssicherheit in den Kommunen kümmern, diese fachlich betreuen und auch für eine aussagekräftige Dokumentation sorgen soll. Die anfallenden Betrieb-, Personal- und Sachkosten sollen zu 80 Prozent von den Gemeinden und zu 20 Prozent vom Landkreis getragen werden. Nun werde man bis Mitte Mai alle Kommunen abfragen, ob sie an diesem Kooperationsprojekt teilnehmen wollen. Die Kosten der Stelle würden dann entsprechend der Einwohnerzahl der sich beteiligenden Kommunen umgelegt. Man werde sich aber auch um Zuschussmittel des Freistaats bemühen, der die interkommunale Zusammenarbeit fördert.

In Übereinstimmung mit allen Mitgliedern des Kreisausschusses sagte Landrat Jens Marco Scherf die Sitzung des Kreistags am kommenden Montag ab. Es hätte nur jeweils ein Beschluss im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil angestanden, so Scherf. Da der Kreistag aber den Fachausschüssen im Pandemiefall auch Entscheidungsbefugnis zugestanden hat, könne der Kreisausschuss statt einer Empfehlung an den Kreistag die Beschlüsse bereits heute fassen, so der Landrat. Der Ausschuss schloss sich diesem Vorschlag einmütig an.

Das Gremium beschloss eine Änderung der Dienstanweisung für das Kreisrechnungsprüfungsamt. Demnach wird die Anzahl der jährlichen unvermuteten Kassenprüfungen in der Kreiskasse Miltenberg, in der Gebührenkasse der Dienststelle Obernburg sowie in der Rohe’schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt auf eine reduziert. Begründung von Rechnungsprüferin Ilona Hörnig: Bei den bisherigen Prüfungen seien keine besonderen Vorkommnisse festgestellt worden, zwischenzeitlich seien in Obernburg und Miltenberg auch Kassenautomaten im Einsatz.

Laut Controllerin Eva Erfurth habe das Verwaltungsgericht Würzburg der Klage des Marktes Weilbach gegen die Kreisumlagebescheide der Jahre 2015 und 2016 nach mündlicher Verhandlung stattgegeben. Das Gericht habe sich dabei an den Urteilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Bayreuth in gleichgelagerten Fällen orientiert. Demnach seien die Kriterien zur Datenermittlung der Gemeindefinanzen bei der Aufstellung des Kreishaushalts nicht ausreichend zur Kenntnis gegeben worden. Erfurth ergänzte, dass laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Haushaltssatzung auch rückwirkend geändert und neu erlassen werden könne. Sie plädierte dafür, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten. Erst dann könne man belastbare Zahlen vorlegen und Handlungsoptionen darlegen. Landrats Jens Marco Scherf stellte fest, dass der Landkreis die Haushaltsdaten der Kommunen seit mehreren Jahren bei der Haushaltserstellung berücksichtige, so dass hier aktuell alles den rechtlichen Vorgaben entspreche.

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