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Pauschalvertrag mit der GEMA – Erweiterung 2024
Mit der Unterzeichnung des Pauschalvertrags mit der GEMA im vergangenen Jahr haben wir einen großen Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern gemacht. Aus den gewonnenen Erkenntnissen des vergangenen Jahres haben wir nun gemeinsam mit der GEMA Anpassungen am Pauschalvertrag vorgenommen und diesen erweitert: mehr Nutzungsberechtigte – mehr Veranstaltungen – größere Veranstaltungsfläche. Dies kommt allen ehrenamtlich Engagierten in Bayern und allen Engagementbereichen zugute.
Mehr Nutzungsberechtigte
Es können jetzt alle Organisationen von dem Pauschalvertrag profitieren, die gemein nützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen (bis her nur eingetragene und gemeinnützige Vereine). Dies umfasst nun auch sowohl nicht eingetragene Vereine als auch Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige gemeinnützige Organisationen.
Mehr Veranstaltungen „Vier für alle“
Es sind nunmehr vier (bisher zwei) Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei. Dies gilt auch für rechtlich unselbständige Untergliederungen von Organisationen, sofern diese die allgemei nen Voraussetzungen des Pauschalvertrags erfüllen.
Größere Veranstaltungsfläche
Der Pauschalvertrag gilt für Veranstaltungen bis zu einer Fläche von bis zu 500 qm (bisher 300 qm). Diese Neuerungen und Erweiterungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2024: Auch bereits seit 1. Januar 2024 durchgeführte und bei der GEMA angemeldete Veranstaltungen, welche die neuen Kriterien erfüllen, sind erfasst.
Weitere Informationen gibt es unter www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern und www.stmas.bayern.de/ehrenamt/pauschalvertrag-gema/index.php.
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