Freistaat legt Hilfsprogramm für Vereine auf
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich Faschingsvereinen aufgelegt.
Aufgrund des coronabedingten Wegfalls insbesondere von Veranstaltungen fehlt vielen Vereinen ein wichtiger Teil ihrer Einnahmen, die für die Finanzierung des Vereinsbetriebs benötigt werden. Mit dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) will die Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben.
Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 Prozent der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 von bis zu 2.000 Euro pro Verein.
Um das Hilfsprogramm in Anspruch nehmen zu können, muss der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform sein. Die Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine anderweitigen Hilfemöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Bestehende oder gegebenenfalls noch aufzulegende Förder- oder Hilfsprogramme des Bundes müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Leistungen aus anderen Hilfsprogrammen des Freistaates oder des Bundes werden auf eine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) in voller Höhe angerechnet.
Alle wichtigen Informationen zu diesem Förderprogramm stehen im Internet unter www.stmfh.bayern.de/heimat bereit. Die Antragsformulare und Formblätter findet man unten auf der Seite unter dem Punkt „Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege“.
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