Ansprechpersonen für Ältere in den Kommunen bilden sich weiter
Mit Fragen rund um Betreuung und persönliche Vorsorge sehen sich immer wieder auch Mitarbeitende in den Rathäusern sowie Seniorenbeauftragte und Seniorenbeiräte konfrontiert. Sie sind häufig erste Anlaufstelle für ältere Menschen und pflegende Angehörige und informieren über Unterstützungsangebote und leiten an Beratungsstellen weiter. Für diese Lotsinnen und Lotsen ist es wichtig, über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein.
Christina Jung (Fachstelle Altenhilfeplanung) und Franziska Hofmann (Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige, BSA) bieten daher regelmäßig „Workshops für kommunale Ansprechpersonen für Ältere“ an. Aktuell ging es am Dienstag, 10. Oktober, im Landratsamt um Neuerungen im Betreuungsrecht, das neue Ehegattennotvertretungsgesetz und Leistungen der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige.
Isabel Reinhard (Sozialdienst katholischer Frauen, SkF) stellte die Neuerungen im Betreuungsrecht sowie die Leistungen des Betreuungsvereins des SkF auch im Landkreis Miltenberg vor. Sie betonte, dass das Betreuungsrecht ausdrücklich das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen stärke. Rechtliche Betreuer und Betreuerinnen müssen den Willen der betreuten Person erfragen und nach ihm handeln.
Dabei sei es nicht mehr relevant, was das objektive Wohl eines Menschen sei. Auch in den Augen anderer Fehler zu machen oder zu verwahrlosen sei zu respektieren, sofern dadurch keine Eigen- oder Fremdgefährdung entstehe. Pflicht sei es auch, die betreute Person soweit möglich in alle Entscheidungen einzubeziehen. Es gelte eine Informations- und Besprechungspflicht für alle Inhalte. Außerdem enthalte das neue Betreuungsrecht auch Möglichkeiten, wie Menschen anstelle einer gesetzlichen Betreuung, und um diese zu vermeiden, unterstützt werden können.
Alle, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung (etwa für einen Angehörigen) übernommen haben, können sich beim Betreuungsverein kostenfrei beraten lassen. Dort gibt es auch Austauschangebote für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen. Eine entsprechende Vereinbarung vorausgesetzt, sei nach Absprache in bestimmten Fällen auch eine Vertretungsbetreuung durch die Mitarbeitenden des Betreuungsvereins möglich.
Anschließend informierte Reinhard auch über die neue „Ehegattennotvertretung“. Der Gesetzgeber wolle damit sicherstellen, dass der jeweilige Ehepartner in gesundheitlichen Notfällen Entscheidungen im Bereich der medizinischen Versorgung treffen kann. Dabei ist der Umfang stark begrenzt und die Vertretung für maximal sechs Monate möglich. Dies gelte nur in den Fällen, in denen eine Person ihren eigenen Willen nicht äußern könne und in der keine andere Vorsorge wie eine Vorsorgevollmacht getroffen worden sei. Grundlage sei immer eine schriftliche, ärztliche Bestätigung.
Franziska Hofmann (BSA) informierte abschließend über die Leistungen zur sozialen Absicherung von pflegenden Angehörige. Damit sind Leistungen zur Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gemeint. Sie kommen für alle in Betracht, die eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegen. Zusätzlich müssen sich diese Personen mindestens zehn Stunden pro Woche an regelmäßig zwei oder mehr Tagen um die pflegebedürfte Person kümmern und dürfen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
berufstätig sein. Wichtig sei, dass die Pflegeperson bei der Pflegekasse gemeldet sei. Auch Menschen, die bereits berentet seien, könnten unter bestimmten Voraussetzungen noch Beiträge einzahlen. Bei Unfällen sei es zudem wichtig, einen Durchgangsarzt aufzusuchen und direkt anzugeben, dass der Unfall im Zusammenhang mit einer Pflegetätigkeit passiert sei. Für nähere Beratung können sich alle Interessierten an das Team der BSA wenden.
Mehr Informationen gibt es online:
Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige: www.seniorenberatung-mil.de
Sozialdienst katholischer Frauen Aschaffenburg (SKF): www.skf-aschaffenburg.de
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