Afrikanische Schweinepest in Deutschland
Schweinepest-Allgemeinverfügung erlassen

Bereits im Jahr 2020 wurde im Landkreis Miltenberg geübt, wie unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften ein totes Wildschwein geborgen wird, das an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt sein könnte.  | Foto: Winfried Zang
  • Bereits im Jahr 2020 wurde im Landkreis Miltenberg geübt, wie unter Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften ein totes Wildschwein geborgen wird, das an der Afrikanischen Schweinepest erkrankt sein könnte.
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Nachdem weitere Nachweise der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland, zuletzt auch bei einer bei Groß Gerau in Hessen erlegten Bache erbracht wurden, hat der Freistaat Bayern laut Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung seine Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter ausgeweitet. Der Landkreis Miltenberg hat aktuell eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die einer Verschleppung der ASP aus Hessen vorbeugen und helfen soll, das Monitoring zu intensivieren.

Laut der am Freitag, 21. Juni, erlassenen Allgemeinverfügung muss jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild und Unfallwild) und jedes krankheitsauffällig erlegte Wildschwein unverzüglich unter der Hotline 09371/501-767 gemeldet werden. Jedes gesund erlegte Wildschwein ist ebenfalls unverzüglich mittels Wildmarke und Wildursprungsschein zu kennzeichnen, jedes verendet aufgefundene oder krankheitsauffällig erlegte Wildschwein ist mittels Wildmarke zu kennzeichnen.

Von jedem gesund erlegten Wildschwein ist unverzüglich eine sogenannte EDTA-Blutprobe zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest zu entnehmen. Die Probe muss mittels Wildmarke gekennzeichnet und zusammen mit dem ausgefüllten Untersuchungsantrag dem Veterinäramt des Landkreises Miltenberg zur virologischen Untersuchung zugeführt werden.

Jedes gesund erlegte Wildschwein muss in die eigene Wildkammer oder eine andere geeignete Räumlichkeit im Landkreis gebracht werden. Das Wildbret darf erst nach Vorlage des negativen Untersuchungsbefundes in Verkehr gebracht werden. Der Aufbruch jedes gesund erlegten Wildschweines ist unschädlich zu beseitigen. Dies kann über die seit 2017 im Landkreis eingerichteten Konfiskat-Sammelstellen erfolgen. Auch die Schweinehalter wurden vom Landratsamt Miltenberg über die mögliche Gefahr der ASP informiert.

Die Allgemeinverfügung ist in einer Kurzfassung am Landratsamt ausgehängt, auf der Homepage unter www.landratsamt-miltenberg.de ist die komplette zwölfseitige Fassung zu lesen.

Auch die Bayerische Staatsregierung hat eine Pressemitteilung herausgegeben, wonach die Behörden die Situation genau beobachten und im engen Austausch mit den anderen Bundesländern stehen. Insbesondere das Monitoring bei erlegten Wildschweinen im Grenzgebiet zu Hessen werde massiv intensiviert, so Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber. Der genaue Wortlaut der Pressemitteilung der Staatsregierung ist unter www.bayern.de/glauber-afrikanische-schweinepest-in-hessen nachgewiesen-abwehrmanahmen-in-bayern-weiter-intensiviert/ einzusehen.

Der Landkreis Miltenberg hat sich im Übrigen sorgsam auf das Auftreten von Tierseuchen vorbereitet, indem man sich in der Vergangenheit an Tierseuchenübungen in den Nachbarbundesländern Hessen und Baden-Württemberg beteiligt hat sowie landkreisintern mit den Bayerischen Staatsforsten.

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