Tierschutzverstöße
Schlachtbetrieb im Landkreis Miltenberg geschlossen

Dem Landratsamt Miltenberg wurde am Montag von einer Tierrechtsorganisation Videomaterial aus einem Schlachtbetrieb aus dem Landkreis übermittelt. Bei der ersten Sichtung des Materials ergaben sich konkrete Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Tierschutzverstöße beim Abladen der für die Schlachtung vorgesehenen Tiere und bei der Betäubung.

Landrat Jens-Marco Scherf : „Ein derart eklatanter Vorfall verunsichert natürlich die Menschen und kann rasch die gesamte Branche in Misskredit bringen. Ich kann aber dahingehend eine Entwarnung geben, dass hier nicht unsere klassischen Handwerksmetzgereien im Landkreis betroffen sind, ebenso wenig die Hofmetzgereien. Die Kundinnen und Kunden können sicher sein, dass sie dort einwandfreie Produkte aus verantwortungsvollem Handwerk erhalten.“

Das Landratsamt hat am Dienstagmorgen, 1. August 2023, eine daraufhin von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg veranlasste Durchsuchung des Betriebs begleitet. Dem Betriebsleiter sowie einem Beschäftigten wurde aufgrund des gesichteten Videomaterials mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin im Zutrieb, bei der Betäubung oder der Schlachtung von Tieren tätig zu werden. Des Weiteren wurde bei der Durchsuchung festgestellt, dass kranke und nicht transportfähige Tiere angeliefert wurden. Zudem war die Umsetzung des betrieblichen Hygienekonzepts mangelhaft. Aufgrund der Gesamtheit der vorgefundenen Mängel wurde durch das Landratsamt der Schlachtbetrieb mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt. Die für den Betrieb zuständige amtliche Tierärztin wurde von Ihren Aufgaben entbunden.

Bei einer Kontrolle des Betriebs im Mai diesen Jahres wurden mittelgradige tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt, die im Nachgang behoben werden konnten. Weitere Hinweise auf tierschutzrechtliche Verstöße, insbesondere auf die Anlieferung von kranken Tieren, lagen der Behörde zum damaligen Zeitpunkt nicht vor.

Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Es ist daher Aufgabe des Staates und somit auch des Landratsamtes Miltenberg als Staatsbehörde allen Hinweisen auf Verstöße gegen Vorgaben unverzüglich nachzugehen und dafür zu sorgen, dass diese umgehend abgestellt werden.

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