Geflügelpest
Mögliche Verbreitung der Geflügelpest durch Kauf von Händlertieren aus NRW
Nach Informationen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 22.03.2021 in einem Junghennen-Bestand von 30.000 Tieren eines deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers im Kreis Paderborn der Ausbruch der HPAI amtlich festgestellt. Aus dem positiv auf HPAI getesteten Bestand wurden z.T. Tiere in nicht mehr nachvollziehbarer Weise aus dem Auto heraus verkauft. Der Händler war in dem fraglichen Zeitraum vom 28.02.2021 bis 23.03.2021 sowohl in Baden-Württemberg als auch in Unterfranken unterwegs. Nach aktuellem Stand wurden Junghühner dabei an zahlreiche Kleinhaltungen ausgeliefert.
Geflügelhalter im Landkreis Miltenberg, die in dieser Zeit Geflügel von dem in Rede stehenden Händler gekauft haben, werden daher gebeten sich umgehend beim Veterinäramt Miltenberg unter der Telefonnummer 09371/501 532 oder per E-Mail an veterinaeramt@lra-mil.de zu melden. Kontakte müssen vorsorglich amtstierärztlich untersucht und nachverfolgt werden, weil grundsätzlich die Gefahr besteht, dass das Geflügel dieses Händlers die Tierseuche bereits weiterverbreitet hat.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstgeflügelhaltungen grundsätzlich beim zuständigen Veterinäramt zu registrieren sind. Außerdem besteht die Verpflichtung, gehäufte Todesfälle zu melden, damit ein Ausbruch einer Seuche ausgeschlossen werden kann. Eine Impfung gegen die atypische Geflügelpest, New Castle Disease (sogenannte ND-Impfung) schützt das Geflügel übrigens nicht gegen die klassische Geflügelpest.
Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht, auch nicht durch den Konsum von Eiern oder Geflügelfleisch. Dennoch sollten keine verendeten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.
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