Einfuhrbedingungen
Erleichterungen für die Einreise von Haustieren aus der Ukraine entfallen
Das bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz und Umwelt (StMUV) teilt mit, dass die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten geschaffenen erleichterten Einfuhrbedingungen für Haustiere (Hunde und Katzen) aus der Ukraine mit Ablauf des 15. Juni 2023 aufgehoben wurden, da seitens der ukrainischen Behörden versichert wird, dass die Regelungen der Heimtierausweis-Verordnung (EU) Nr. 576/2013 wieder vollumfänglich erfüllt werden können. Demnach müssen seit dem 16. Juni 2023 ukrainische Hunde und Katzen, die in Begleitung ihres Tierhalters eingeführt werden, eine gültige Tollwutimpfung aufweisen sowie eine Titerbestimmung/Blutentnahme 30 Tage nach der Impfung einschließlich einer 3-monatigen Wartefrist. Somit sind Jungtiere frühestens in einem Alter von sieben Monaten einfuhrfähig.
Mit Ablauf dieses Datums endet auch die Vereinbarung zur kooperativen Unterstützung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier in Bayern zwischen dem StMUV, der Bayerischen Landestierärztekammer und dem Landesverband Praktizierender Tierärzte e.V. Das StMUV übersendete zudem seinen Dank an alle Beteiligten, insbesondere die Tierärzteschaft, die mit beispiellosem Einsatz viele ukrainische Mitbürger und Mitbürgerinnen in dieser Extremsituation unterstützt haben.
Die aktuellen Regelungen finden sich auf der Website des Bayerischen Umweltministeriums unter
https://www.stmuv.bayern.de/themen/verbraucherinformation/reiseverkehr/tiergesundheit_reisen/index.htm.
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