Bonuszahlung
Mittel für Reparaturbonus sind für dieses Jahr nahezu aufgebraucht

Bereits seit dem 1. Oktober 2022 gewährt der Landkreis Miltenberg eine Bonuszahlung für die Reparatur von Elektrogeräten. Der Bonus hat sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt, denn die Mittel für das laufende Jahr sind nahezu aufgebraucht.

Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg für die Reparatur von Elektrogeräten beantragen, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Serviceleistungen wie Reinigungen, Software-Updates, Wartungen oder Kostenvoranschläge werden nicht gefördert.

Der Reparaturbonus wird gestaffelt gewährt, je nach Höhe der Reparaturrechnung:
- 20 Euro bei einer Reparaturrechnung bis 150 Euro
- 40 Euro bei einer Reparaturrechnung höher als 150 Euro.
Der Zuschuss beträgt dabei maximal 25 Prozent der Rechnungssumme; förderfähig sind Mindestrechnungssummen ab 50 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Zahlung des Reparaturbonus besteht nicht. Gewährt wird der Reparaturbonus, solange die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 4.000 Euro pro Jahr ausreichen.

Festzustellen ist, dass der Reparaturbonus sehr gut angenommen wird. Das verdeutlichen die Zahlen: Im Jahr 2024 wurden bis einschließlich 4. Juli bereits 121 Anträge von Privatpersonen mit einer Fördersumme von 3.552 Euro ausbezahlt. Das bedeutet, dass der Fördertopf von 4.000 Euro für dieses Jahr nahezu aufgebraucht ist. Bonuszahlungen für Reparaturen werden dann erst wieder für Reparaturen im Jahr 2025 möglich sein.

Die Kommunale Abfallwirtschaft freut sich über den Erfolg des Reparaturbonus und den Beitrag der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, die unter dem Motto „reparieren statt wegwerfen“ nachhaltig leben und Abfall vermeiden.

Fragen zum Reparaturbonus oder zur Abfallentsorgung beantwortet das Team der Kommunalen Abfallwirtschaft per E-Mail unter abfallwirtschaft@lra-mil.de

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