Corona-Regel
Maskenpflicht im Schülerverkehr
Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler in Linienbussen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske erforderlich ist.
Eine Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur (19. September 2022) sorgte für Verwirrung im Zusammenhang mit Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), dem Schülerverkehr und dem Fortbestehen der Maskenpflicht. In der Mitteilung wird das Tragen einer Maske in den Schulbussen lediglich empfohlen, jedoch nicht mehr vorgeschrieben. In den regulären Bussen und Bahnen des allgemeinen ÖPNVs dagegen wird auf die aktuell gültigen Vorschriften verwiesen.
Da im Landkreis Miltenberg der Schülerverkehr in den allgemeinen ÖPNV integriert ist, ist in den Linienbussen weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske notwendig, auch wenn diese Busse überwiegend von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Die Schulen und Eltern werden gebeten diesen Hinweis an ihre Kinder weiterzugeben und die Umsetzung sicherzustellen.
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