Förderung
Landkreis Miltenberg fördert Flüchtlings- und Integrationsberatung weiter
Der Landkreis Miltenberg wird laut einstimmigem Beschluss des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales auch im Jahr 2023 die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) durch den Caritasverband fördern. Der Kreis wird maximal 62.500 Euro für 3,75 förderfähige Vollzeitkräfte bereitstellen. Bedingung ist, dass auch eine Förderung gemäß der Beratungs- und Integrationsrichtlinie beantragt wird und die Caritas hierfür ihren Eigenanteil bezahlt.
Der Landkreis profitiere seit vielen Jahren davon, dass die Caritas diese Beratung übernimmt, stellte Sozialamtsleiter Manfred Vill fest, „das funktioniert extrem gut.“ Die Zunahme der Flüchtlingszahlen seit 2021 und seit Ende Februar 2022 durch denAngriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe dazu geführt, dass die Zahl der im Landkreis zu betreuenden Flüchtlinge im Jahresvergleich um 63 Prozent auf 2.865 gestiegen sei. Der Freistaat habe daher für die Jahre 2022 und 2023 die Zahl der
förderfähigen FIB-Stellen erhöht, so dass laut Vill für den Landkreis nun 3,75 statt wie bisher drei Stellen förderfähig seien. Der Caritasverband habe daher am 1. Oktober 2022 eine zusätzliche Fachkraft mit einer 0,75-Stelle eingestellt, ebenso zwei 450-Euro-Unterstützungskräfte. Die Kostenaufteilung sehe nun wie folgt aus: Von den Gesamtkosten von 283.200 Euro im Jahr 2022 übernehme der Freistaat 185.900 Euro (65,6 Prozent), der Landkreis trage wie bisher 50.000 Euro bei (17,6 Prozent), die Caritas den Rest von 47.300 Euro (16,7 Prozent). Für 2023 schlug Vill unter Berücksichtigung des höheren Personaleinsatzes und der gestiegenen Flüchtlingszahlen eine Anpassung des Landkreisförderbetrages auf 62.500 Euro vor. „Die Zusammenarbeit der FIB mit Jobcenter und Sozialamt verläuft sehr gut und konstruktiv“, lobte Vill und ergänzte: „Die Ansiedlung der FIB beim Kreiscaritasverband ist aufgrund der dortigen vielfältigen sonstigen Beratungsangebote und Vernetzungen sinnvoll, was auch von den anderen
Wohlfahrtsverbänden im Landkreis bestätigt wird.“ Der Ausschuss schloss sich Vills Vorschlag ohne Diskussion an.
Aufgrund der erfolgreichen, nach wie vor unverzichtbaren Arbeit der sozialen Wohnungsbörse „FAIRMieten“ wird der Landkreis diese laut einstimmigem Beschluss weiter finanziell unterstützen. Diese Wohnungsbörse steht allen Menschen ohne Ansehen ihres sozialen Status, der Religion oder der Herkunft offen, die Bedarf an sozialem Wohnraum haben. Die Wohnungsbörse nimmt preisgünstige Angebote von potenziellen Vermieterin entgegen, stellt diese in eine Datenbank ein und unterstützt Vermieter bei der Suche nach passenden Mietern. Menschen, die preisgünstigen Wohnraum suchen, werden in die Datenbank aufgenommen; passende Angebote werden an Suchende weitergeleitet. Die Ansiedlung der Stelle beim Kreiscaritasverband sei laut Sozialamtsleiter sinnvoll, da dort neben der Flüchtlings- und Migrationsberatung und der Integrationslotsenstelle mit Sprachvermittlungsangebot auch allgemeine Sozialberatung angeboten wird, dazu Schuldner- und Insolvenzberatung. Das Wohnungsangebot im Landkreis sei sehr angespannt, berichtete Vill, daher sei auch die Zahl der
Wohnungsvermittlungen zurückgegangen. Dennoch müsse das Angebot aufrechterhalten werden, sagte er, da der Bedarf nach günstigen Wohnungen weiter hoch sei. Dahersprach sich der Ausschuss dafür aus, für das Jahr 2022 die Personalkosten von maximal 42.073 Euro für geeignetes Personal zu übernehmen, ebenso die Sachkosten – abzüglich eines zehnprozentigen Eigenanteils der Caritas. Für die Jahre 2023 bis 2026 erhöht sich der Maximalbetrag für die Personalkosten jährlich um den Prozentsatz der Tariferhöhungfür Angestellte des Caritasverbandes.
Ja sagte der Ausschuss zur Änderung der Vereinbarung der drei Gebietskörperschaften der Region I mit dem Träger des Frauenhauses. Diese sieht unter anderem vor, den Eigenanteil des AWO-Kreisverbandes Aschaffenburg auf einen Maximalbetrag von 11.000 Euro für das Jahr 2022 zu deckeln. In den Folgejahren soll dieser Maximalbetrag nach dem Lebenshaltungskostenindex des Statistischen Bundesamts angepasst werden. Darüber hinaus wird die Wochenarbeitszeit derReinigungsfrau um fünf Stunden erhöht. Weiterer Punkt der Vereinbarung ist eine rechtskonforme Umgestaltung der „Vereinbarungsformulierung zur Erfüllung der formellen Voraussetzungen einer Leistungsvereinbarung nach § 36a SGB II zur Abrechnung von Kostenerstattungsansprüchen mit anderen Sozialhilfeträgern“. Dabei geht es um eine Änderung der Frauenhausvereinbarung im Hinblick auf Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen, die bislang fehlte.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.