Kompetenzen im Fachdienst Kindertagesbetreuung gebündelt
Im Jugendamt des Landkreises Miltenberg hat zum 1. März 2021 der Fachdienst Kindertagesbetreuung seine Arbeit aufgenommen. Wie Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag im Landratsamt sagte, sei er aus der Umstrukturierung des Fachdienstes Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege hervorgegangen.
Dabei seien zum einen die Aufgabenbereiche zusammengefasst worden, zum anderen werde der sozialräumlichen Aufteilung nach Gemeinden Rechnung getragen. Verantwortlich seien mit einer Vollzeitstelle Katharina Kaufmann sowie mit einer halben Stelle Margit Stoll. Beide sind jeweils für mehrere Kommunen zuständig und vertreten sich im Urlaubs- oder Krankheitsfall gegenseitig, auch wird im Team ein breiterer fachlicher Austausch möglich. Mit dem neuen Fachdienst sollen unter anderem auch die Kommunen im Hinblick auf ein ausreichendes, bedarfsgerechtes Betreuungsangebot beraten werden. Vom 1. Juli 2021 an wird die pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen vorerst mit 19,5 Wochenstunden durch eine weitere Fachkraft verstärkt, sagte Rätz, vom 1. September 2021 an ist die Aufstockung auf 30 Wochenstunden geplant.
Lisa-Marie Köhler und Karin Betzel stellten den Fachdienst Eingliederungshilfe und Teilhabe vor, der Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit psychischen Beeinträchtigungen unterstützt. Personell besetzt ist er mit den Sozialpädagoginnen Petra Grän und Lisa-Marie Köhler sowie Karin Betzel für die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Köhler zufolge zielt die Eingliederungshilfe auf junge Menschen, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Ob das der Fall ist, stellen ein Kinder- und Jugendpsychiater oder ein Psychotherapeut fest. Um die Eingliederungshilfe zu bekommen, muss das Kind zudem durch die genannten Einschränkungen am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sein. Dies wird von sozialpädagogischen Fachkräften anhand standardisierter Verfahren beurteilt. Die Entscheidung über die beantragte Leistung trifft eine Hilfekonferenz im Jugendamt, die Wirtschaftliche Jugendhilfe bewilligt die Leistung oder lehnt sie ab. Anschließend beginnt das Hilfeplanverfahren, in dem alle Maßnahmen und Ziele festgelegt werden. Die Eingliederungshilfe gibt es ambulant, in teilstationärer Form in Tageseinrichtungen oder stationär in Einrichtungen. Gesteuert werden die verwaltungstechnischen Abläufe von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die auch die finanziellen Mittel bereitstellt. Sie prüft auch eine mögliche Kostenbeteiligung der Eltern und klärt, wer örtlich und sachlich zuständig ist. An einem Praxisbeispiel führte Karin Betzel aus, wie das Verfahren abläuft und wie Leistungen festgelegt werden. Landrat Jens Marco Scherf sprach von einer sinnvollen Ausgliederung angesichts komplexer Fragestellungen.
Stefan Adams stellte den Stand der Jugendsozialarbeit an Schulen vor. Pro Vollzeitstelle fördere der Freistaat mit 16.360 Euro, den Rest der Aufwendungen teilen sich Sachaufwandsträger und Landkreis. Gefördert werde aber nur, wenn mindestens eine halbe Stelle von 19,5 Stunden vorliegt. Ob ein Bedarf vorliegt, müsse der Jugendhilfeausschuss entscheiden. Sachaufwandsträger könnten aber auch eigene Lösungen entwickeln ohne staatliche Förderung. Mittlerweile sei die Jugendsozialarbeit an allen 16 Mittelschulen eingeführt, davon trügen Kleinheubach und Leidersbach ihre Stellen selbst. An 21 von 25 Grundschulen gebe es Jugendsozialarbeit, auch hier seien Kleinheubach und Leidersbach selbst Träger. Für das Personal von weiteren elf Schulen ist der Landkreis der Träger, die Gemeinde als Sachaufwandsträger zahlt aber alle Kosten selbst. Zum Teil werden hier nur wenige Stunden Jugendsozialarbeit angeboten, so dass keine staatliche Förderung möglich ist. Einige weitere Gemeinden starteten ohne Förderung, da sie nicht warten wollten, bis staatliches Fördergeld bereitsteht. An den Förderschulen in Miltenberg und Elsenfeld gibt es jeweils eine halbe Stelle. An der Berufsschule Miltenberg-Obernburg existiert an beiden Standorten jeweils eine halbe Stelle Jugendsozialarbeit, an der Johannes-de-la-Salle-Förderberufsschule Aschaffenburg beteiligt sich der Landkreis mit einem Drittel der Restkosten nach Abzug der staatlichen Förderung. Nachdem seit Anfang 2021 wieder Fördergeld zur Verfügung steht, habe man aktuell vier Anträge gestellt, so Adams: für die beiden Förderschulen jeweils die Aufstockung um eine halbe Stelle, dazu eine halbe Stelle für die Grundschule Eichenbühl und 30 Wochenstunden für die Realschule Obernburg. Auch die Grundschule Faulbach habe Interesse signalisiert, sagte Adams. Den Antrag der Grundschule Collenberg auf Förderung einer halben Stelle kann der Landkreis nun stellen, nachdem der Jugendhilfeausschuss den Bedarf für Jugendsozialarbeit einstimmig feststellte. Auf den Kreis kommen damit Kosten von rund 12.000 Euro pro Jahr zu.
Laut den neuen Förderrichtlinien seien nun alle Realschulen grundsätzlich förderfähig, führte Adams aus, Gymnasien und Fachoberschulen/Berufsoberschulen blieben weiter außen vor. In der Herbstsitzung 2021 wird der Kreistag über den weiteren Ausbau der Jugendsozialarbeit entscheiden, obwohl der zugrunde liegende Empfehlungsbeschluss des Jugendhilfeausschusses aus 2018 datiert. Die damals erwarteten Förderrichtlinien sind aber erst soeben mit über zweijähriger Verspätung erschienen.
Einstimmig hat der Ausschuss dem Kreistag empfohlen, den überarbeiteten kinder-, jugend- und familienpolitischen Leitlinien zuzustimmen, die der Beratende und Begleitende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung in seiner Klausurtagung festgelegt hat. Sie umfassen folgende Leitthemen: Partizipation leben, den Landkreis Miltenberg zukunftsfähig gestalten, Bildung in der Region stärken sowie Teilhabe im Landkreis Miltenberg ermöglichen.
Ebenfalls einstimmig sagte der Ausschuss Ja zu den Themenschwerpunkten für die Jugendhilfeplanung, die auf den Ergebnissen und Empfehlungen der Klausurtagung des Beratenden und Begleitenden Ausschusses zur Jugendhilfeplanung basieren: Angebote der Jugendhilfe flexibler und individueller gestalten, Sondierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder sowie die Fortführung der Themen „Perspektiven für junge Menschen mit Migrationshintergrund“ und „Auswirkungen von Corona für die Jugendhilfe“. Ursula Weimer hatte vor der Abstimmung die Themen erläutert.
Wenn es die Pandemielage zulässt, sollen mehrere Ferienaktionen der kommunalen Jugendarbeit stattfinden. Wie Iris Neppl in Vertretung von Simon Schuster vortrug, sei man sehr froh gewesen, dass die Kinderkulturtage in den Osterferien stattfinden konnten. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften und mit täglichen Schnelltests der Betreuer*innen seien die Kinder in Obernburg sportlich und kreativ tätig geworden. Ob die Kinderkulturtage in Erlenbach vom 25. bis 28. Mai stattfinden können, sei angesichts der aktuellen Inzidenz von über 100 noch fraglich, so Neppl. Auf sehr große Nachfrage sei die Höhlentour für Eltern mit Kindern am 3. Juli gestoßen (ausgebucht), ebenso die erlebnispädagogische Jugendtour in die Fränkische Schweiz zu Beginn der Sommerferien. Auf die Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren warteten in diesem Jahr mehrere Abenteuerspielplätze und Kinderkultursommer, sagte Neppl und verwies auf die Homepage der Kommunalen Jugendarbeit, auf der man die Kinder anmelden kann (https://jugendarbeit.kreis-mil.de/).
Um ein breitestmögliches Spektrum im Präventionsausschuss abbilden zu können, hat der Jugendhilfeausschuss die Erweiterung um drei fachliche Vertreter*innen beschlossen. Neu dabei sind Kinderarzt Dr. Ulrich Schmid (Miltenberg), Silvia Ritter (Bereich Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie) sowie Katharina Fürst (Fachberatung Kindertagesbetreuung im Jugendamt).
Laut Landrat Jens Marco Scherf hat sich nach dem Gespräch von Landrat und Bürgermeistern mit Bischof Franz Jung und Generalvikar Jürgen Vorndran zur Zukunft des Jugendhauses St. Kilian in Miltenberg eine größere Projektgruppe gegründet, der kommunalpolitisch Verantwortliche sowie Vertreter*innen aus Kirche und Jugendpolitik angehören. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Diözese den Weiterbetrieb des Jugendhauses St. Kilian in Frage stellt und Kooperationspartner sucht. Aus einem weiteren Treffen dieser Gruppe mit dem Bischöflichen Finanzdirektor Sven Kunkel heraus habe sich am 30. April 2021 laut Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz eine kleine Arbeitsgruppe gebildet, die sich in drei Untergruppen mit dem Finanzrahmen, den möglichen Zielgruppen und dem Standort beschäftigt. Die Ergebnisse dieser Untergruppen werde man beim nächsten Treffen der Konzeptgruppe vorstellen, kündigte er an. Daraus sollen verschiedene Vorschläge resultieren, die man der Diözese noch in diesem Jahr vorlegen will. Damit wolle man klarmachen, dass die Region sich als starker Konzeptpartner einbringen wolle, sagte der Landrat und verwies auf starken Rückhalt aus Reihen der Bevölkerung.
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