Jugendhilfeausschuss
Jugendamtshaushalt braucht 2024 einen Zuschuss von 11,8 Millionen Euro

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am Montag, 20. November, dem Kreistag einstimmig empfohlen, den Haushaltsentwurf des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) für das Jahr 2024 in den Landkreishaushalt aufzunehmen. Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz geht davon aus, dass der Landkreis bei Ausgaben von 16.431.280 Euro und Einnahmen von 4.642.562 Euro einen Zuschussbedarf von 11.788.718 Euro decken muss.

Dass 2024 erneut ein zweistelliger Millionenbetrag gedeckt werden muss, habe sich Rätz zufolge bereits im aktuellen Haushaltsjahr abgezeichnet, wo sich trotz guter Fallsteuerung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst massive Kostensteigerungen abgezeichnet hätten. So zögen die ambulanten Kosten auf einem zunehmend knappen Honorarkräftemarkt stark an, die stationären Entgeltsätze würden mit Steigerungen von bis zu 15 Prozent die Kommunalhaushalte belasten. Dazu komme, dass die Plätze in Kinder- und Jugendheimen knapp würden. Das liege zum einen am Fachkräftemangel, aber es müssten auch immer mehr unbegleitete minderjährige Ausländer untergebracht werden. Auch müssten in Schutz genommene Kinder und Jugendliche immer länger in Obhut genommen werden, weil es schwer sei, Anschlussmaßnahmen zu finden. So habe das Jugendamt Rätz zufolge zunehmend Schwierigkeiten, überhaupt Unterbringungen zu ermöglichen. Teilweise dauere es Wochen und Monate, Kinder und Jugendliche unterzubringen oder Hilfen für Familien beginnen zu lassen.

Bevor Rätz auf den aktuellen Haushalt einging, stellte er das vorläufige Haushaltsergebnis seines Sachgebiets für das Jahr 2023 vor. Bei Ausgaben in Höhe von 14.196.412 Euro und Einnahmen in Höhe von 3.717.700 Euro erwartet er einen Zuschussbedarf von voraussichtlich 10.478.712 Euro. Dieser Wert liege um zwei Prozent höher als der im Mai 2023 vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Zuschussbedarf von 10.263.270 Euro.

Die bereits im aktuellen Jahr zu verzeichnenden Kostensteigerungen setzten sich voraussichtlich auch 2024 fort, warf er einen Blick auf ausgewählte Haushaltspositionen. So sei im Bereich „Förderung der Erziehung und Familie“ mit Mehrausgaben von 381.000 Euro zu rechnen, bei den „Hilfen zur Erziehung“ mit 376.000 Euro und sogar 612.000 Euro bei der Position „Inobhutnahme, Eingliederungshilfe und junge Volljährige“. Hier schlage allein die stationäre Eingliederungshilfe mit Mehrkosten von 375.000 Euro zu Buche, sagte er und resümierte: „Die Eingliederungshilfe bereitet uns zunehmend Sorgen.“ In anderen Haushaltsstellen rechnet er mit geringeren Ausgaben, unter dem Strich bleibt dennoch der oben erwähnte hohe Zuschussbedarf.

Um die Dimensionen mancher Leistungen zu verdeutlichen, zeigte Rätz an einem anonymen Fallbeispiel, wie schnell in einem einzigen Fall jährliche Kosten von 240.000 Euro anfallen. So habe es in einer Familie mit drei Kindern sexuellen Missbrauch gegeben, worauf hin die Mutter mit ihren Kindern in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden musste. Dabei fielen Kosten von rund 20.000 Euro pro Monat an. Solche wie auch andere Fälle, die pro Jahr mit bis zu 80.000 Euro zu Buche schlagen, seien nicht planbar, sagte er. Allerdings sei das Jugendamt dafür verantwortlich, dass jeder und jede die Hilfe bekommt, die er oder sie benötigt, sofern die Person darauf einen Rechtsanspruch hat. Das Jugendamt selbst behalte laut Rätz durch internes Controlling alle Fälle im Auge und bemühe sich, so wirtschaftlich wie möglich zu handeln.

Im Ausschuss wurde der Haushalt länger diskutiert, wobei eine klare Unterstützung für das Jugendamt deutlich wurde.

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