Jugendhilfeplanung
„Große inklusive Lösung“ wird Jugendamt ab 2028 fordern
Ein Schwerpunktthema der jährlichen Klausurtagung des Beratenden und Begleitenden Ausschusses zur Jugendhilfeplanung war am Samstag, 18. März, im Landratsamt die große Jugendhilfereform, die auf Landesebene kommen wird.
Über den aktuellen Diskussionsstand berichtete zunächst Günter Katheder-Göllner, Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses. Im Spiegel dieser SGB VIII-Reform wurden auch die anstehenden Veränderungen für die Jugendhilfeplanung dargestellt sowie weitere Herausforderungen wie Sozialraumorientierung und die „große inklusive Lösung“, die bis 2028 die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in die einheitliche Zuständigkeit der Jugendämter vorsieht. Konkret durchzieht die Reform nahezu alle Aufgabenfelder des Jugendamtes. Ihre Querschnittsthemen verlangen gleichermaßen von der
Jugendhilfeplanung, dass sie präventiver, inklusiver und partizipativer wird. Das Jugendamt im Landkreis hat die Einführung und Entstehung der Reform schon seit Jahren aktiv verfolgt und begleitet. Im Bereich der Partizipation gibt es beispielsweise das „Projekt Zukunft“, welches seit 2017 inzwischen die Wünsche von Kindern und Jugendlichen in neun Gemeinden im Landkreis mit den politisch Verantwortlichen zusammengebracht hat. Vier weitere Gemeinden stehen in den Startlöchern.
Aus dem breiten Bereich der Prävention stellten die Fachkräfte der Koordinierenden Kinderschutzstelle (Koki) sich und ihre Arbeit vor. Ihre große Bedeutung und wichtige Arbeit, etwa die anonymisierte Fallberatung, persönliche Beratung in Familien mit kleinen Kindern, Unterstützungsprojekte und auch das zehnjährige Jubiläum der Willkommenspakete für neu geborene Landkreisbewohner*innen wurden vom Gremien gewürdigt.
Um sich für die Herausforderungen einer inklusiven Jugendhilfe aufzustellen, wurde bereits 2020 im Jugendamt der spezialisierte und aufgabenübergreifende Fachdienst „Eingliederungshilfe und Teilhabe“ gebildet. Er ist auch Teil der Verwirklichung der in dieser Wahlperiode durch den Kreistag erweiterten vierten Familienpolitischen Leitlinie zu mehr Teilhabe und Chancengleichheit. Zwei Mitarbeiterinnen des Fachdienstes stellen ihre umfangreiche Arbeit und komplexen Rahmenbedingungen inhaltlich und mit
statistischem Zahlenmaterial unterlegt vor.
Am Nachmittag legte die Jugendhilfeplanung den Ausschussmitgliedern erste Arbeitsergebnisse zu einer konzeptionellen Umsetzung eines Beratungsangebotes für Kinder und junge Menschen mit sexuellen Gewalterfahrung vor. Von sieben möglichen Anbietern wurden im Gremium drei Konzept miteinander verglichen. Entscheidungskriterien wurden zusammengestellt, anhand derer die Verwaltung des
Jugendamtes einen fachlich gewichteten Vorschlag erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss Anfang Mai zur Beschlussfassung vorlegen wird.
In einem Ausblick auf kommende Herausforderungen wird das Gremium dem Jugendhilfeausschuss ferner empfehlen, als Schwerpunktthema bis zum Jahr 2025 die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder zu beschließen. Zudem stehen die Fortschreibung der Familienbildung bis Mai 2024 sowie die weitere Vernetzung mit den Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der „Arbeitsgemeinschaft nach Paragraph 78 SGB VIII“ (AG78) sowie mit weiteren Akteuren im Bereich der Inklusion auf der Agenda der Jugendhilfeplanung.
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