Jugendhilfe
Aspekt der Teilhabe soll strategische Leitlinien ergänzen
Der begleitende und beratende Ausschuss zur Jugendhilfeplanung hat am Wochenende im Landratsamt an den strategischen kinder-, jugend- und familienpolitischen Leitlinien sowie der neuen Schwerpunktsetzung für die Jugendhilfeplanung gearbeitet.
Trotz der geltenden Abstands- und Hygieneregeln freute sich Jugendamtsleiter Rüdiger Rätz bei der jährlichen Klausur über eine „sehr produktive Arbeitsatmosphäre und wegweisende Ergebnisse.“ In Vorbereitung auf die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17. Mai und zur weiteren Empfehlung an den Kreistag wurden die aktuellen kinder-, jugend- und familienpolitischen Leitlinien in zwei Arbeitsgruppen überarbeitet, weiterentwickelt und von drei auf vier Themen ergänzt. Neben Partizipation, Zukunftsausrichtung, Bildung soll den Beschlussgremien als vierter Aspekt die Teilhabe vorgeschlagen werden.
Die Jugendhilfeplanung soll sich bis Ende 2022 mit zwei weiteren Themenschwerpunkten beschäftigen: der Untersuchung von flexibleren Angeboten und Jugendhilfeleistungen sowie der Sondierung des für 2025 geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich. Hierfür wird das Jugendamt bereits eine der 14 Handlungsempfehlungen aus der letzten Untersuchung der Jugendhilfeplanung zur Kindertagesbetreuung umsetzen und eine Steuerungsgruppe zu diesem Thema einrichten.
Das Gremium beschloss neben diesen beiden Aufträgen ferner, die 2020 ins Leben gerufenen Arbeitsgruppen zu „Perspektiven für junge Menschen mit Migrationshintergrund“ sowie „Auswirkungen von Corona für die Jugendhilfe“ fortzuführen.
Stellvertretender Landrat Bernd Schötterl dankte im Auftrag von Landrat Jens Marco Scherf allen Mitgliedern für die aktive, engagierte Arbeit und unterstrich die außergewöhnlich gute Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik und Leistungsanbietern der Jugendhilfe.
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