Corona-Pandemie
3G-Regelung in den Dienstgebäuden des Landratsamtes
Das Landratsamt weist darauf hin, dass von Donnerstag, 27. Januar, an für alle Besucherinnen und Besucher der Dienstgebäude in der Brückenstraße 2, in der Brückenstraße 20, im Fährweg 35 und im Dienstgebäude in der Römerstraße 18 - 24 in Obernburg die 3G-Regelung gilt. Das bedeutet, dass nur gegen das Coronavirus geimpfte, von einer Coronavirus-Infektion genesene oder negativ auf Covid-19 getestete Personen Zutritt erhalten.
Diese Regelung ist aufgrund der stark ansteigenden Inzidenzen zunächst bis zum 28. Februar 2022 befristet.
Für die Müllumladestation Erlenbach, die Kreismülldeponie Guggenberg und den Wertstoffhof Bürgstadt gilt die 3G-Regelung nicht, da sich diese Einrichtungen im Außenbereich befinden. Für private Anlieferungen in den Einrichtungen der Kommunalen Abfallwirtschaft erfolgt die Terminvereinbarung unter https://www.terminland.de/abfallwirtschaft-miltenberg, außerdem sind das Tragen einer Maske und die Einhaltung der Mindestabstände erforderlich.
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