Corona-Test
Was tun nach einem positiven Corona-Schnelltest/Selbsttest?
Betroffene Personen müssen sich unverzüglich in Isolation begeben und das positive Schnelltest-Ergebnis mittels PCR-Test überprüfen lassen. Hierfür kann man im Internet über https://www.terminland.de/lra-mil einen Termin an der PCR-Teststrecke in Miltenberg buchen.
Ein positiver Selbsttest berechtigt zu einer kostenfreien Testung, daher muss beim Anmelden als Testgrund „PCR-Test nach positivem Antigen-Test“ ausgewählt werden. Als Nachweis kann man im Anmeldeprozess bereits ein Bild hochladen, alternativ kann man auch ohne Bild fortfahren. In jedem Fall müssen Sie an die Teststrecke mitbringen:
- die positive Testkassette zum Vorzeigen; diese Kassette sollte aus hygienischen Gründen in einem verschlossenen Beutel/ Behälter transportiert werden.
- ein Ausweisdokument zur Identifikation.
Die bei der Anmeldung getätigten Angaben sollten sorgfältig überprüft werden, da man das Ergebnis ausschließlich per E-Mail bekommt und die Mitarbeiter*innen an der Teststrecke aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Zugriff auf jegliche Ergebnisse haben. Nach erfolgreicher Buchung erhält man eine Terminbestätigung per E-Mail.
Was tun nach einem positiven PCR-Test?
- Die Person muss sich unverzüglich in Isolation begeben.
Aufgrund des Infektionsgeschehens und der hohen Fallzahlen kann das Gesundheitsamt die positiv Getesteten nur mit Zeitverzögerung kontaktieren. Alle Betroffenen werden darum gebeten, sich nicht telefonisch mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen, sondern die nachstehenden Verhaltensregeln zu befolgen:
Wie lange müssen positiv Getestete in Isolation?
- Die Dauer der Isolation beträgt bei Symptomfreiheit zehn Tage OHNE weitere Rücksprache mit dem Gesundheitsamt.
- Nach sieben Tagen ist bei Symptomfreiheit eine Freitestung durch Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests möglich (etwa am Testzentrum Miltenberg in der Breitendieler Straße an der Helios Klinik für den PCR-Test sowie an der Teststrecke in Wörth oder bei anbietenden Apotheken für Schnelltests.) Selbsttests sind nicht zulässig!
Mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt wird das vorzeitige Ende der Isolation unmittelbar wirksam. Das negative Testergebnis muss dazu per E-Mail an infektionsschutz@lra-mil.de übersandt werden.
Positiv Getestete erhalten automatisch per E-Mail einen Link zu einem Kontaktpersonenformular mit der Bitte um Weitergabe an die engen Kontaktpersonen (siehe weiter unten). Sollte eine der Kontaktpersonen eine Quarantänebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigen, kann diese über dieses Formular beantragt werden.
Sollten am Ende der Quarantäne noch Symptome bestehen oder der PCR- oder Antigenschnelltestbefund nicht negativ sein, muss die Person weiter in Isolation verbleiben und umgehend das Gesundheitsamt per E-Mail (entlassungen@lra-mil.de) kontaktieren.
Wann bin ich enge Kontaktperson, wann darf ich die Quarantäne verlassen (Freitestung)?
Eine Kontaktperson wird als enge Kontaktperson eingestuft, wenn mindestens eine der folgenden Situationen im infektiösen Zeitraum stattgefunden hat:
- a) Enger Kontakt (näher als 1,5 Meter, Nahfeld) länger als zehn Minuten ohne adäquaten Schutz
- b) Gespräch (Kontakt näher als 1,5 Meter, unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz
- c) Gleichzeitiger Aufenthalt von Infiziertem und Kontaktperson im selben Raum ohne ausreichende Belüftung unabhängig vom Abstand für mehr als zehn Minuten, auch wenn adäquater Schutz getragen wurde.
Ein adäquater Schutz besteht dann, wenn die infizierte Person und die Kontaktperson durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen haben.
Der infektiöse Zeitraum beginnt:
- bei Symptomfreiheit zwei Tage vor dem Testtermin
- sonst zwei Tage vor dem ersten Auftreten der Symptome.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Angeboten der Kinderbetreuung ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest möglich – etwa am Testzentrum Miltenberg in der Breitendieler Straße an der Helios Klinik (PCR-Test) sowie an der Teststrecke in Wörth oder bei anbietenden Apotheken (Schnelltests). Selbsttests sind nicht möglich!
Das negative Testergebnis muss per E-Mail an infektionsschutz@lra-mil.de übersandt werden.
Sollten am Ende der Quarantäne noch Symptome bestehen oder der PCR- oder Antigenschnelltestbefund nicht negativ sein, müssen die Betroffenen weiter in Isolation verbleiben und umgehend das Gesundheitsamt per E-Mail (entlassungen@lra-mil.de) kontaktieren.
NICHT in Quarantäne müssen enge Kontaktpersonen, die als „geboostert“ gelten sowie frisch zweifach Geimpfte und frisch Genesene (Impfung/Erkrankung liegt weniger als drei Monate zurück).
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