Corona-Pandemie
Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie – Hinweismöglichkeiten bei Verstößen
Das Landratsamt Miltenberg teilt mit, dass im Erhebungszeitraum 21. März 2020 bis 30. November 2021 insgesamt 2.068 Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten eingegangen sind: in 1.749 Fällen wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, 314 Fälle wurden eingestellt, fünf Anzeigen sind noch zu bearbeiten. Gegen 224 Bescheide wurden Rechtsmittel eingelegt.
Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und seiner Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung (SG 31) zuständig. Um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren, sind dem Sachgebiet Infektionsschutzkonzepte vorzulegen und werden von den Kolleg*innen auf Wirksamkeit geprüft. Des Weiteren finden regelmäßig Kontrollen im Zusammenwirken mit der Polizei statt. Hinweise aus der Bevölkerung in Bezug auf die unzureichende Einhaltung der aktuellen Vorschriften können per E-Mail an Ordnungsamt@lra-mil.de übermittelt werden. Das Landratsamt wird diesen Hinweisen nachgehen und etwaige Verstöße ahnden.
Auf der Internetseite des Landratsamtes www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Coronavirus/Coronavirus-Rechtsgrundlagen.aspx sind die jeweils gültigen Rechtsgrundlagen nachzulesen. Aktuell gilt die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV).
Ebenfalls im Sachgebiet angesiedelt ist die Zuständigkeit für das Servicetelefon Corona des Landratsamtes. Unter der Telefonnummer 09371 501-716 werden alle Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr beantwortet. Alternativ können die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Miltenberg ihre Fragen per E-Mail an Leitung.Buergertelefon@lra-mil.de senden.
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