Schutzmasken
Gültigkeit „Berechtigungsschein 2“ läuft ab –Masken können bis 15. April in Apotheken abgeholt werden
Das Landratsamt weist darauf hin, dass der Abgabezeitraum bei den Apotheken für Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung abläuft! Der Berechtigungsschein 2 hat eine Gültigkeit vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021. Bis zum Donnerstag, 15. April 2021, können Bezugsberechtigte den Berechtigungsschein 2 in jeder Apotheke gegen eine Eigenbeteiligung von 2,00 Euro einlösen. Der Coupon wurde den Berechtigten per Post von ihrer Krankenkasse zugestellt. Damit endet vorläufig die Verteilaktion von zweimal je sechs FFP2-Masken an Personen ab 60 Jahre oder Menschen aus den definierten Risikogruppen des Bundesgesundheitsministeriums.
Ab dem 16.04.2021 ist eine Einlösung des Berechtigungsscheins 2 leider nicht mehr möglich. Mit dem rechtzeitigen Einlösen der Bezugsscheine und dem Verwenden von Schutzmasken helfen Sie, die Risikogruppen zu schützen.
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