Maskenpflicht
Freistaat lässt FFP2-Masken für Bedürftige verteilen
Nachdem der Landkreis Miltenberg in der vergangenen Woche kurzfristig Bedürftige, die Anspruch auf Unterstützung beim Lebensunterhalt haben, mit jeweils zwei Schutzmasken versorgt hat, ist nun auch die Unterstützung durch den Freistaat Bayern angelaufen. Laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek stellt der Freistaat für besonders Bedürftige zunächst zweieinhalb Millionen FFP2-Masken aus dem Pandemiezentrallager zur Verfügung. Personen ab 15 Jahre, die bedürftig sind, sollen zunächst fünf dieser Schutzmasken erhalten. Als bedürftig gelten dabei die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose, Nutzer von Tafeln und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Noch vor dem Eintreffen der FFP2-Masken aus dem Zentrallager des Freistaats Bayern und der Anlieferung durch das THW bereiten Jobcenter und Sozialamt im Landkreis Miltenberg den Versand der Schutzmasken vor, so dass diese schnell verschickt werden können. Auch über die beiden Tafeln im Landkreis in Erlenbach und Miltenberg werden FFP2-Masken an Berechtigte mit Bezugsschein verteilt.
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