Corona-Test
Das gilt bei Corona-Testungen im Landkreis Miltenberg
Da es bei der Umsetzung der neuen Corona-Testverordnungen in den vergangenen Tagen zu vielen Fragen der Bürgerinnen und Bürger gekommen ist und es auch Änderungen gegeben hat, gibt das Landratsamt nochmals eine ausführliche, überarbeitete Übersicht aller Testmöglichkeiten und des Personenkreises, der Anrecht auf eine kostenfreie Testung hat. Die jüngsten Änderungen gehen auf die geänderte Testverordnung des Bundes zurück, der Freistaat Bayern hat darüber hinaus weitere Testangebote formuliert.
Personen, die in den unten genannten Gruppen nicht enthalten sind, müssen sich kostenpflichtig testen lassen – allerdings ist dies im PCR-Testzentrum Miltenberg und im PoC-Testzentrum Wörth nicht möglich. Kostenpflichtige Tests sind in Apotheken möglich (aktuelle Übersicht im Internet unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/), aber möglicherweise erbringen Hausärzte diese Leistung mit einer privatrechtlichen Abrechnung.
Mitzubringen ist zur Testung in jedem Fall neben einem amtlichen Lichtbilddokument auch ein Nachweis laut unten stehender Übersicht.
Das PoC-Testzentrum am Wika-Kreisel in Wörth ist an sieben Tagen in der Woche jeweils von 9 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr geöffnet. Kostenlose Tests sind in Wörth für folgende Personengruppen möglich:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Nachweis: amtliches Lichtbilddokument, Jugendliche beschränkt bis 31. Dezember 2021)
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten (Nachweis: Bescheinigung des Arztes). Gleiches gilt für Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (Nachweis: Mutterpass)
Studierende, die mit einem nicht vom Paul-Ehrlich-Institut empfohlenen Impfstoff geimpft wurden (Nachweis: Studentenausweis oder Immatrikulationsausweis mit Impfnachweis; beschränkt bis 31. Dezember 2021)
Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben (Nachweis: Bescheinigung der durchführenden Stelle der Studie)
Infizierte und Kontaktpersonen (Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamts oder positiver PCR-Nachweis nicht älter als 21 Tage)
Patienten, Bewohner und Betreute in stationären Einrichtungen (Nachweis: Bescheinigung der stationären Einrichtung)
Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Nachweis: Bescheinigung der zu besuchenden Einrichtung)
Beschäftigte von Pflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Nachweis: Bescheinigung des Arbeitgebers)
Studierende (Nachweis: Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung; befristet bis 30. November 2021)
Kinder mit Schnupfen aus Kinderbetreuungseinrichtungen (bis 6. Lebensjahr) (Legitimation durch Inaugenscheinnahme des Kindes unmittelbar vor dem Test.
Die Testung ist nur nach Terminbuchung unter https://wam.ecocare.center/ möglich.
Am PCR-Testzentrum in Miltenberg sind von Montag bis Samstag, jeweils zwischen 8.30 und 12.30 sowie zwischen 13.30 und 16.30 Uhr folgende kostenfreie Tests möglich:
Bestätigende Diagnostik- und variantenspezifische PCR-Tests für Infizierte (Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamts oder Vorlage eines positiven PoC-Testergebnisses einer anerkannten Stelle (kein Selbsttest). Das PoC-Testzentrum kann direkt an das PCR-Testzentrum verweisen.
Tests für Kontaktpersonen (Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamts)
Tests für Kontaktpersonen nach Aufforderung der Corona-Warn-App („erhöhtes Risiko“) oder der Luca-App (Nachweis: Meldung der App)
Tests nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen (Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamts oder Arbeitgeberbescheinigung)
Tests von Patienten, Bewohnern und Betreuten in Einrichtungen bei der Aufnahme (Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung oder alternativer Nachweis über bevorstehende Versorgungsleistungen – etwa bei stationärer Aufnahme in Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen, bei bevorstehenden voll- oder teilstationären Aufnahmen der Betreuung oder Pflege, bei Aufnahmen in Obdachlosen- und Asylunterkünften, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der beruflichen Rehabilitation sowie ähnlicher Einrichtungen.
Tests von Beschäftigen von Pflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der unter dem vorigen Punkt genannten Einrichtungen, Beschäftigte aus Arzt- und Zahnarztpraxen, aus Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, aus Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen erfolgen sowie Rettungsdienste (Nachweis: Bescheinigung des Arbeitgebers/der Einrichtung).
Tests von Infizierten nach positivem Pool-Test (Nachweis: positives PCR-Pool-Test-Ergebnis)
Die Tests sind nach Terminbuchung unter https://www.terminland.de/lra-mil/ möglich, anschließend ist noch eine Registrierung beim Labor Eurofins im Internet unter https://covidtestbayern.sampletracker.eu/ nötig.
Wichtig zu wissen ist auch der Unterschied zwischen PCR- und PoC-Tests.
So liefert der PCR-Test (im PCR-Zentrum Miltenberg) den bisher zuverlässigsten Nachweis einer Corona-Infektion. Die Probe wird in einem Labor analysiert, das Ergebnis bekommt der/die Getestete in der Regel binnen 24 Stunden per E-Mail oder Smartphone mitgeteilt.
Die professionellen PoC-Tests (im Schnelltestzentrum Wörth) ermöglichen eine Testung außerhalb eines Labors, die Tests werden durch fachlich qualifiziertes Personal vor Ort abgenommen. Das Ergebnis wird dem/der Getesteten in der Regel binnen 30 Minuten per Mail mitgeteilt.
Falls PCR- oder PoC-Test positiv ausfallen, wird das Gesundheitsamt informiert, das dann weitere Schritte einleitet.
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