Corona-Pandemie
Anpassung der Teststrategie in Bayern – Erweiterung der kostenfreien PCR-Tests
Das Landratsamt Miltenberg informiert: ab sofort können sich neben bereits Anspruchsberechtigten nach der Testverordnung des Bundes auch folgende Personen kostenfrei im PCR-Testzentrum in Miltenberg auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 testen lassen:
• Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können - als Nachweis bedarf es einer (haus-)ärztlichen Attestes.
• Schwangere (während der Schwangerschaft) – als Nachweis ist der Mutterpass oder ein (haus-)ärztliches Attest vorzulegen.
Neben dem Nachweis ist zur Testung auch ein amtliches Lichtbilddokument mitzubringen.
Das PCR-Testzentrum in der Breitendieler Str. 32 in Miltenberg ist von Montag bis Samstag, jeweils zwischen 8.30 und 12.30 sowie zwischen 13.30 und 16.30 Uhr, geöffnet.
Die Tests sind nach Terminbuchung unter https://www.terminland.de/lra-mil/ möglich, anschließend ist noch eine Registrierung beim Labor Eurofins im Internet unter https://covidtestbayern.sampletracker.eu/ nötig.
Weiterhin ist die kostenfreie Testung für folgende Anspruchsberechtigte möglich:
- Bestätigende Diagnostik- und variantenspezifische PCR-Tests für Infizierte (Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamts oder Vorlage eines positiven PoC-Testergebnisses einer anerkannten Stelle (kein Selbsttest). Das PoC-Testzentrum kann direkt an das PCR-Testzentrum verweisen.
- Tests für Kontaktpersonen (Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamts)
- Tests nach Auftreten von Infektionen in Einrichtungen und Unternehmen (Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamts oder Arbeitgeberbescheinigung)
- Tests von Patienten, Bewohnern und Betreuten in Einrichtungen bei der Aufnahme (Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung oder alternativer Nachweis über bevorstehende Versorgungsleistungen – etwa bei stationärer Aufnahme in Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen, bei bevorstehenden voll- oder teilstationären Aufnahmen der Betreuung oder Pflege, bei Aufnahmen in Obdachlosen- und Asylunterkünften, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der beruflichen Rehabilitation sowie ähnlicher Einrichtungen.
- Tests von Beschäftigen von Pflegeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der unter dem vorigen Punkt genannten Einrichtungen, Beschäftigte aus Arzt- und Zahnarztpraxen, aus Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, aus Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen erfolgen sowie Rettungsdienste (Nachweis: Bescheinigung des Arbeitgebers/der Einrichtung).
- Tests von Infizierten nach positivem Pool-Test (Nachweis: positives PCR-Pool-Test-Ergebnis)
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