Mehrwegverpackungspflicht
Gastronomie muss Mehrwegverpackungen anbieten

Seit dem 1. Januar 2023 hat sich für Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, etwas geändert: Sie sind nun dazu verpflichtet, Speisen und Getränke nicht nur in Einweg-Kunststofflebensmittelverpackungen oder EinwegGetränkebechern abzugeben, sie müssen ihrenGästen alternativ auch Mehrweg-Verpackungen anbieten und diese wieder zurücknehmen.

Darunter fallen beispielsweise Restaurants, Cafés, Bistros, Kantinen, Mensen, Imbisse und Tankstellen. Ausgenommen sind „Letztvertreiber“ mit insgesamt nicht mehr als fünf Beschäftigten, deren Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht überschreitet. Diese Betriebe müssen jedoch ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, mitgebrachte MehrwegBehältnisse befüllen zu lassen. Die Rückgabe der Mehrweg-Verpackungen kann über eine Pfandzahlung oder die digitale Verknüpfung von Gästen und Gefäßdaten organisiert werden.

Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg und Vertreter des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) hatten sich bereits im Sommer 2021 um die Einführung eines Mehrwegsystems bemüht. Letztendlich entschloss sich die Gastronomie für das System von Vytal – ein App-basiertes System, das für die Kundschaft kostenlos ist. Nach 14-tägiger Rückgabefrist fällt eine Gebühr von zehn Euro an. Vorteil des Systems: Die Gefäße können bei allen teilnehmenden Betrieben abgegeben oder wieder befüllt werden. Im Sortiment gibt es Schalen verschiedener Größen, die auch etwa für Burger, Sushi und Pizzen geeignet sind. So kann jeder Betrieb seiner Mehrverpackungspflicht nachkommen. Jedem Betrieb steht allerdings frei, welche Lösung er anbietet.Jedes Unternehmen, das von Mehrwegpflicht betroffen ist, sollte wissen, dass bei Nichteinhaltung der Pflicht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro anfallen kann. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Gäste ein Recht auf die Mitnahme von Speisen und Getränken in Mehrwegverpackungen ohne Mehrkosten haben. Ebenso können sie die
Befüllung eigener mitgebrachter Behälter unter Beachtung der hygienischen Vorschriften verlangen. Gastronomiebetriebe sollten ihre Gäste deutlich auf die Möglichkeit zum Befüllen eigener Behältnisse hinweisen. Informationen über eingesetzte Mehrwegverpackungen sollten gut einsehbar angebracht werden.

Ansprechpartnerin im Landratsamt für allgemeine Fragen zur Mehrwegverpackungspflicht ist Dr. Martina Vieth (Telefon: 09371 501-384, E-Mail: martina.vieth@lra-mil.de), Rückfragen zum Vytal-System beantwortet Michael Liebe, Kreisvorsitzender der DEHOGA Bayern (Telefon: 06022 265980, E-Mail: m.liebe@bhg-miltenberg.de)

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