Polizeibericht vom 15.03.2021
Raum Obernburg | Verkehrszeichen überfahren, Auffahrunfall, Hund auf B 469, Fahren ohne Fahrerlaubnis
Pressebericht der Polizeiinspektion Obernburg am Main für Montag, 15. März 2021
Verkehrszeichen überfahren
Obernburg a.Main, K MIL 38
Beim Ausfahren von der Araltankstelle in der Römerstraße in Obernburg hat ein noch Unbekannter am Sonntag Nachmittag gegen 16,30 Uhr mit seinem Pkw ein Verkehrszeichen umgefahren.
Mitarbeiter der Tankstelle bemerkten den Unfall aufgrund eines Knalles. Sie hatten dabei beobachtet, wie der Fahrer eines SUV, vermutlich Jeep, mit roter Farbe vom Tankstellengelände gefahren war. Dieser dürfte für den Unfallschaden verantwortlich sein. Der Schaden an dem blauen, angefahrenen Verkehrszeichen „rechts vorbei“, dürfte ca. 300 Euro betragen.
Auffahrunfall
Obernburg a.Main, B 469
Beim Abfahren von der B 469, Höhe Mainbrücke Obernburg, ist eine Erlenbacherin auf einen vorausfahrenden Pkw Mitsubishi aufgefahren. Die Daciafahrerin war, von Aschaffenburg kommend in Obernburg Mitte ausgefahren und wollte nach rechts Richtung Elsenfeld auf die Mainbrücke einfahren. Hier fuhr sie auf den Mitsubishi, dessen Fahrerin verkehrsbedingt an der Einmündung halten musste, auf. An den beteiligten Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro.
Hund auf B 469
Großwallstadt
Am Sonntag Nachmittag gegen 16.15 Uhr ist es auf der B 469 , Höhe Großwallstadt, zu einem Unfall gekommen. Ein Aschaffenburgerin war hier mit ihrem Mercedes Richtung Miltenberg unterwegs. Höhe Großwallstadt lief ein Hund auf die Fahrbahn und wurde von dem Pkw seitlich erfasst. Das Tier wurde zur Seite geschleudert und verendete noch an der Unfallstelle. An dem Mercedes entstand Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Kleinwallstadt
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle haben Beamte der PI Obernburg am Sonntag Mittag gegen 12.00 Uhr eine Schwarzfahrer erwischt. Die Beamten hatten innerorts einen Peugeotfahrer angehalten. Bei seiner Überprüfung stellten sie fest, dass diesem auf Grund einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde.
Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und unterbanden die Weiterfahrt.
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