Polizeibericht vom 01.05.2021
Raum Obernburg | Mobiltelefon unterschlagen, Drogenfahrt, Betrunken auf Pedelec
Pressebericht der Polizeiinspektion Obernburg am Main für Samstag, 1. Mai 2021
Mobiltelefon unterschlagen
Elsenfeld. Am Freitag verlor eine 22-Jährige gegen 09:00 Uhr ihr Smartphone beim Spaziergang in der Marienstraße und setzte zeitnah die Polizei Obernburg in Kenntnis, die bei der Suche nach dem Telefon unterstützte. Im Rahmen dessen traf eine Streife auf einen 48-Jährigen, der sich offensichtlich hinter einem Gebüsch auf dem Fahrradweg zwischen Obernburg und Großwallstadt vor den Polizisten versteckt hielt. Bei diesem konnte letztlich das gesuchte Mobiltelefon aufgefunden und sichergestellt werden. Der Mann muss sich nun im Strafverfahren wegen Unterschlagung verantworten.
Unter Drogen stehender Motorroller-Fahrer unterwegs
Obernburg a.Main (OT Eisenbach). Am Freitag um 16:45 Uhr fiel ein 56-jähriger Fahrer eines Kleinkraftrades in der Nibelungenstraße bei einer Verkehrskontrolle durch drogenkonsumtypische Verhaltensweisen auf. Weiterhin konnte bei ihm eine Kleinmenge Marihuana aufgefunden und sichergestellt werden, die er ohne die erforderliche Erlaubnis in seinem Besitz hatte. Es erfolgte eine Blutentnahme bei dem Fahrzeuglenker und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Betrunken auf Pedelec
Leidersbach (OT Ebersbach). Am Samstag um 01:35 Uhr fiel einer Streife der PI Obernburg ein Pedelec-Fahrer in der Hauptstraße auf, der in ausgeprägt unsicherer Weise sein Fahrzeug steuerte. Die gefolgte Anhaltung des 30-jährigen Fahrers ergab zum einen, dass dieser aufgrund einer Atemalkoholkonzentration von 0,69 mg/l die Ausfallerscheinungen zeigte und, dass er trotz der pandemiebedingten nächtlichen Ausgangssperre unberechtigt in der Öffentlichkeit unterwegs war. Der 30-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
Pkw unter Drogeneinfluss gesteuert
Elsenfeld. Am Freitag stellte eine Streife der PI Obernburg um 23:35 Uhr bei einem Pkw-Fahrer in der Vorderen Hart Anzeichen für einen kürzlich vorangegangen Konsum vom Cannabis fest. Der 22-Jährige bekam eine Blutprobe entnommen. Weiterhin konnte der Mann keinen triftigen Grund für seinen Aufenthalt in der Öffentlichkeit während der nächtlichen Ausgangssperre vorbringen.
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